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Tipps für die Parkscheibe Diese Fehler sorgen für Knöllchen trotz Parkscheibe

Manche Parkplätze sind noch umsonst für eine gewisse Zeit, man muss aber eine Parkscheibe auslegen. Fehler in dem Zusammenhang werden oft teuer – doch kennen Sie alle Regeln?

Von dpa 26.09.2024, 13:09
Das Auto muss erst bewegt werden, bevor die Parkscheibe erneut gestellt werden kann. Weiterdrehen ist nicht erlaubt!
Das Auto muss erst bewegt werden, bevor die Parkscheibe erneut gestellt werden kann. Weiterdrehen ist nicht erlaubt! Christin Klose/dpa-tmn

München - Parkraum ist knapp. Schön, dass man mancherorts noch gratis parken darf – zumindest für eine gewisse Zeit. Und die muss man in der Regel mit einer Parkscheibe dokumentieren. Kein Problem, die gibt es ja oft umsonst als Werbegeschenk oder ganz billig zu kaufen etwa im Baumarkt.

Doch Parkscheibe ist nicht Parkscheibe. Es gilt gewisse Regeln zu beachten, sonst drohen Bußgelder, informiert der ADAC. Das sind die wichtigsten:

Generell gilt: Wer die Parkzeit überzieht, muss mit Bußgeldern rechnen: Bei bis zu 30 Minuten über der Zeit, werden 20 Euro fällig. Wer bis zu einer Stunde länger steht, zahlt 25 Euro. Bei bis zu zwei Stunden drohen 30 Euro, und bei mehr als drei Stunden sind es 40 Euro. Beim Parken auf privaten Parkplätzen wie etwa bei Supermärkten gelten eigene, dort ausgehängte Regeln.