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Autofahren bei Hitze Mit Flip-Flops oder Sandalen ans Steuer?- Besser nicht

Sommer, Sonne, Sandalen – und dann mit offenen, lockeren Latschen ans Steuer? Warum das legal ist, aber zum Problem werden kann. Welche Schuhe bei Hitze besser sind – und wann es riskant wird.

Von dpa 25.06.2025, 14:07
Sommer, Sonne, sicher? Flip-Flops am Steuer sind zwar erlaubt, aber riskant.
Sommer, Sonne, sicher? Flip-Flops am Steuer sind zwar erlaubt, aber riskant. Karl-Josef Hildenbrand/dpa/dpa-tmn

Berlin - Puh, ist das eine Affenhitze heute. Selbst für Sneaker ist es zu warm. Also mit den Flip-Flops ab ins Auto und zum Badesee? Besser nicht. Denn auch für Fahrten im Sommer wählt man besser immer Schuhe, die einen festen Halt geben.

Gut eignen sich etwa Sportschuhe, die einerseits die Kraft gut auf die Pedale übertragen können, aber nicht zu breit sind. Das verhindert, dass man an Verkleidungen hängen bleibt oder gar auf zwei Pedale gleichzeitig tritt.

Wer auf leichtes, offenes Sommer-Schuhwerk nicht verzichten will, kann dieses vor der Fahrt ausziehen und gegen geeignete Schuhe nur für die Pedalarbeit eintauschen. 

Nicht verboten, aber unter Umständen grob fahrlässig

Verboten ist es zwar nicht, mit Sandalen, Flip-Flops oder gar barfuß die Pedale zu bedienen. Und wer im Sommer mit losem Schuhwerk oder barfuß Auto fährt, ist auch bei einem selbst verursachten Unfall abgesichert, teilt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit.

Denn die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zahlt die Schäden der Unfallopfer immer. Und dabei ist es völlig unerheblich, ob man Flip-Flops, Sandalen oder High Heels getragen hatte. Wer eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hatte, kann üblicherweise auch den eigenen Schaden ersetzt bekommen.

Allerdings: Unter gewissen Umständen kann der Versicherer Leistungen kürzen, wenn Fahrer grob fahrlässig agierten und das Schuhwerk den Hergang des Unfalls stark beeinflussten. Das kommt aber auf den Einzelfall an. Das Tragen bestimmter Schuhe allein ist dem GDV zufolge noch kein „schwerwiegendes Außerachtlassen der üblichen Sorgfalt“.

Ganz wichtig: Für Berufskraftfahrer gibt es bestimmte Regeln fürs Schuhwerk.

Im Ausland sind die Regeln oft ähnlich wie in Deutschland

Auch in den meisten europäischen Ländern ist es ähnlich wie in Deutschland geregelt, notiert der ADAC online. Kein ausdrückliches Verbot – aber es wird zumeist darauf hingewiesen, dass jederzeit die Kontrolle über das Fahrzeug gewährleistet sein müsse. Dazu gehört den Abgaben zufolge auch angemessene Kleidung.