Verkehr Motor aus beim Halten: Wann ist das ein Muss?
Den Automotor bei kurzen Stopps laufen zu lassen, ist oft nicht nur verboten. Es kostet auch Geld. Fachleute kennen eine kritische Sekundenzahl.

München - Da schon wieder ein kleiner Stau, dort mal wieder eine rote Ampel. „Soll ich nun den Motor anlassen oder ausmachen?“ Diese Frage mag sich mancher Autofahrer stellen, dessen Fahrzeug nicht über eine Start-Stopp-Automatik verfügt, die einem die Entscheidung abnehmen kann.
Lohnen kann es sich jedenfalls. Wer den Motor ausmacht, kann nicht nur der Umwelt helfen, sondern auch etwas Sprit sparen. „Wenn der Motor für etwas länger als nur wenige Sekunden abgeschaltet wird, ergibt sich in der Regel eine messbare Kraftstoffeinsparung“, teilt der ADAC auf Anfrage mit. Und zwar, obwohl beim Neustart dann kurz etwas mehr Kraftstoff verbraucht wird.
Als Faustregel gelte: Dauert der Stillstand voraussichtlich länger als 20 Sekunden, ist es sinnvoll, den Motor abzuschalten. In diesem Bereich überwiege die Kraftstoffeinsparung deutlich, so der Verkehrsclub.
Wann Bußgeld droht
Manchmal ist es aber auch ein Muss, den Motor auszumachen: Laut Straßenverkehrsordnung (StVO, Paragraf 30) sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Insbesondere ist es untersagt, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen. Das könnte etwa der Fall sein, wenn man vor der Schule auf seine Kinder wartet oder ein Familienmitglied „kurz“ in den Supermarkt zum Einkaufen geht – und man vielleicht die Heizung anhaben will, oder im Sommer die Klimaanlage. Es drohen 80 Euro Bußgeld.
Daher darf man auch nicht im Winter den Motor im Stand warmlaufen lassen - etwa beim Eiskratzen. Was manchen Menschen zur Gewohnheit geworden ist, ist nicht nur rechtlich problematisch und nervig für Passanten, die durch die Abgaswolke gehen müssen. Laut ADAC ist es zudem nicht sinnvoll. Den Motor im Stand warmlaufen zu lassen, dauere länger und erhöhe den Verschleiß, wie unter anderem Tests zeigten.
Auch Lieferdienste müssen den Motor beim Halt ausschalten
Auch Fahrerinnen und Fahrer von Liefer- und Paketdiensten lassen die Motoren oft laufen, während sie bei den Kundinnen und Kunden Ware abliefern. Dabei müssten auch sie den Motor abstellen. „Für Taxis, Busse oder Lieferfahrzeuge gibt es keine generelle Sonderregelung – auch sie sind an das Verbot des unnötigen Motorlaufs gebunden“, betont der ADAC.
Eine Ausnahme von der Ausschaltpflicht beim Halten gilt an Ampeln. Bei langen Ampelphasen kann es sich entsprechend der genannten 20-Sekunden-Faustregel dennoch lohnen, den Motor abzuschalten.
Schädlich für den Motor?
Ob ein häufigeres An- und Ausschalten dem Motor schadet, lässt sich laut ADAC nicht pauschal sagen. Das hänge vom Fahrzeug ab. Bei modernen Fahrzeugen – ab etwa Baujahr 2015 – sei es in der Regel kein Problem. Viele verfügten über einen sogenannten Riemen-Starter-Generator (RSG) und seien auf häufiges Starten ausgelegt.