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Bahn freihalten Rettungseinsatz: Wer im Weg steht, riskiert Strafen

Keine Rettungsgasse zu bilden, kann nicht nur Bußgelder nach sich ziehen. Wer Einsatzkräfte an der Durchfahrt hindert, kann sich strafbar machen.

Von dpa 28.07.2025, 11:38
Wer die Rettungskräfte davon abhält, ihrer Funktion nachzukommen, macht sich strafbar.
Wer die Rettungskräfte davon abhält, ihrer Funktion nachzukommen, macht sich strafbar. Marijan Murat/dpa/dpa-tmn

Schleswig - Keine Rettungsgasse bilden: Wer dadurch die Einsatzkräfte behindert und so womöglich das Leben anderer aufs Spiel setzt, dem drohen Strafen. Zum einen sind das ein Bußgeld von 200 bis 320 Euro, ein Monat Fahrverbot sowie zwei Punkte in Flensburg.

Zum anderen kann dies strafrechtliche Konsequenzen haben. Denn jede merkliche Störung, welche die Rettungsaktion erschwert, ist strafbar und kann als Gewalt gewertet werden. Genau wie bei der Androhung von Gewalt gegen die Rettungskräfte kann hier eine Geldstrafe drohen - oder aber sogar eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren. „Das Blockieren einer Notfall-Durchfahrt sowie die Nichtbildung einer Rettungsgasse stellen grundsätzlich Gewalt im Sinne der Vorschrift dar“, erläutert Judith Borst, Vorstandsmitglied der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer.

Das gilt sowohl für die Vorbereitungen des Einsatzes als auch für die Anfahrt und die Rettungsaktion selbst. Für die Wertung als Gewalt macht es dann auch keinen Unterschied, ob der Einsatz gezielt verhindert werden soll oder nicht, so Judith Borst. Denn wer im Weg stehen bleibt, nimmt billigend in Kauf, dass der Einsatz erschwert wird.

So bildet man eine Rettungsgasse

Der Daumen zeigt nach links, alle anderen Finger nach rechts: Ein Blick von oben auf die rechte Hand genügt, um sich klarzumachen, wie eine Rettungsgasse gebildet wird:

  • Alle auf der linken Spur fahren an den linken Fahrbandrand.
  • Die Fahrzeuge auf allen rechts daneben liegenden Spuren weichen nach rechts aus.
  • So öffnet sich der Notkorridor dazwischen.