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Die Papiere bitte So verhalten Sie sich richtig bei einer Polizeikontrolle

Wer von der Polizei kontrolliert wird, hat nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte. Denn längst nicht jeder Aufforderung muss Folge geleistet werden. Und nach wie vor kursieren viele Mythen.

Von Claudius Lüder, dpa 20.04.2023, 16:10
So, bitte mal rechts ranfahren: Auch bei einer normalen Verkehrskontrolle fühlen sich manche unwohl - wie verhalten sich Autofahrerinnen und Autofahrer richtig?
So, bitte mal rechts ranfahren: Auch bei einer normalen Verkehrskontrolle fühlen sich manche unwohl - wie verhalten sich Autofahrerinnen und Autofahrer richtig? Peter Gercke/dpa/dpa-tmn

Hamburg - Wenn die Kelle kommt und die Polizei nach den Papieren fragt, reagieren manche Autofahrerinnen und Autofahrer hektisch. Andere sind eingeschüchtert, und manch einer redet sich sogar um Kopf und Kragen.

Wir haben Expertinnen und Experten gefragt, was bei einer Verkehrskontrolle erlaubt ist und wie man sich am besten verhalten sollte.

Wer darf Verkehrskontrollen durchführen?

Hierzu ist nur die Polizei berechtigt. „Verkehrskontrollen dienen laut StVO der Überprüfung des Fahrzeugs und des Fahrzeugführers und müssen von Beamten in Uniform durchgeführt werden“, erklärt Felix Müller-Baumgarten als Jurist und Verkehrsrechtsexperte beim Auto Club Europa (ACE).

Aber auch in Zivil hat die Polizei das Recht zu einer Kontrolle, wenn es einen guten Grund dafür gibt. Das kann Müller-Baumgarten zufolge beispielsweise eine auffällige Fahrweise sein. Dann handele es sich um eine „verdachtsabhängige Kontrolle“.

Muss die Polizei immer zu zweit sein bei einer Verkehrskontrolle?

Nein, das ist ein Mythos. Auch allein darf eine Polizeibeamtin oder ein Polizeibeamter eine Kontrolle durchführen.

„Zwar sind Streifenwagen in der Regel mit zwei Polizeibeamten oder mehr besetzt. Diese Zweierbesetzung dient aber vorrangig dem Schutz der Polizeibeamten“, sagt Rechtsanwältin Daniela Mielchen.

Dürfen persönliche Gegenstände durchsucht werden?

Ohne einen guten Grund nicht. „Weder das Handy noch den Inhalt von Taschen, Tüten oder anderen Dingen muss man bei einer Polizeikontrolle vorzeigen beziehungsweise überprüfen lassen“, sagt Gerrit Reichel vom Automobilclub Verkehr (ACV).

Alles, was über die Überprüfung des Fahrzeugs und des Fahrers hinaus verlangt wird, ist erst einmal nicht rechtens.

Ausnahmen: Es ist „Gefahr in Verzug“ oder es besteht ein „begründeter Verdacht“. „Das wäre aber nur der Fall, wenn beispielsweise der Wagen bei einer Straftat gesehen worden wäre“, sagt Reichel.

Welche Papiere müssen vorgezeigt werden?

Zur Grundausstattung gehören Führerschein und Fahrzeugschein. „Kann man diese beiden Dokumente nicht vorlegen, droht jeweils eine Geldbuße in Höhe von zehn Euro“, sagt Rechtsanwältin Mielchen.

Den Personalausweis hingegen muss man nicht vorzeigen, denn der muss nicht zwingend mitgeführt werden. Eine Kopie des Fahrzeugscheins ist nicht ausreichend, hier drohen zehn Euro Geldbuße.

Darf die Polizei auch in den Kofferraum schauen?

Nein, auch der Kofferraum ist tabu. Aber die Polizei nutzt mitunter einen Trick: „Weil der Kofferraum nicht ohne Verdacht geöffnet werden muss, fragen die Beamten oft nach Warndreieck und Verbandskasten, was meistens im Kofferraum aufbewahrt wird“, sagt Felix Müller-Baumgarten. Bei der Gelegenheit wirft die Polizei dann gerne auch einen Blick auf die anderen Sachen im Kofferraum.

Was ist besser - viel reden oder nur die Fragen beantworten?

Beides kann richtig und falsch sein. „Wichtig bei Verkehrskontrollen ist es, ruhig und höflich zu bleiben, dann sind es die kontrollierenden Beamten in der Regel auch“, sagt Müller-Baumgarten.

„Witzig gemeinte Sprüche sollte man besser lassen, um Missverständnissen vorzubeugen und die ohnehin schon angespannte Situation einer Kontrolle nicht eskalieren zu lassen.“

Muss ich das eine Glas Bier erwähnen, das ich getrunken habe?

Dazu gibt es keine Verpflichtung. „Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten. Das Recht zu schweigen ist ein verfassungsmäßig garantiertes Recht“, sagt Daniela Mielchen.

Die Rechtsanwältin rät zudem dazu, sich nicht in ein Gespräch verwickeln zu lassen. „Denn was die Wenigsten wissen: Vor der Polizei muss man generell keine Angaben machen.“

Dürfen Urinprobe, Drogentest oder Blut-Alkoholtest verlangt werden?

Nein, auf gar keinen Fall. „Solche Tests sind stets freiwillig“, sagt Mielchen. Bei Verkehrskontrollen besteht grundsätzlich keine Mitwirkungspflicht. Nur wenn besondere Verdachtsgründe für eine Straftat vorlägen, seien die Polizeibeamten berechtigt, eine Blutentnahme durch einen Arzt anzuordnen, wenn einer freiwilligen Entnahme zuvor nicht zugestimmt wurde.

Bin ich verpflichtet, für die Kontrolle aus dem Auto auszusteigen?

Erst einmal nicht. „Man ist verpflichtet, auf ein entsprechendes Zeichen anzuhalten und dann den Motor abzustellen und die Scheibe herunterzulassen“, sagt Gerrit Reichel. Aussteigen jedoch müsse man erst, wenn man dazu aufgefordert werde.

Müssen die Polizeibeamtinnen und Beamten sich ausweisen?

Wenn Sie ihn darum bitten, muss sich auch ein Polizist ausweisen. Es besteht aber keine Verpflichtung, das Ausweisdokument bei jeder dienstlichen Handlung vorzuzeigen. Auf explizite Nachfrage aber sind Polizeibeamte verpflichtet, sich auszuweisen, ihren Namen, teilweise auch Dienstnummer, Amtsbezeichnung und ihre Dienststelle zu nennen, so der ACE. Gesetzliche Details unterscheiden sich nach Bundesland.

Was passiert, wenn ich die Stopp-Zeichen der Polizei ignoriere?

Dann kann es teuer werden. Denn wenn man als Verkehrsteilnehmer von der Polizei aufgefordert wird, anzuhalten, muss man dieser Anweisung folgen. Ansonsten drohen laut Daniela Mielchen eine Geldbuße von 70 Euro und die Eintragung von einem Punkt ins Fahreignungsregister.

„Dies gilt aber nur für das Anhalten an sich, nicht für die Teilnahme an irgendwelchen Alkoholtests beispielsweise“, sagt die Rechtsanwältin.