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  7. Autofahrer aufgepasst: Diese Verkehrsregeln sind wichtig - und schnell vergessen

Vergessene Verkehrsregeln Hätten Sie es gewusst? Das bedeuten Ringe an Straßenlaternen, Zickzack-Linien und Haifischzähne

Während die Bedeutung eines Stoppschildes jedem Autofahrer wohl geläufig ist, gibt es einige Regeln, die nach der Fahrschule schnell wieder vergessen werden. Wir geben einen Überblick.

Von Tanja Lauch 10.11.2025, 16:07
Einige Verkehrsregeln werden nach der Fahrschule schnell wieder vergessen.
Einige Verkehrsregeln werden nach der Fahrschule schnell wieder vergessen. (Foto: Stutterstock/Sergio Photone)

Magdeburg/Halle (Saale)/DUR - 1.169 Fragen – so viele müssen Fahranfänger derzeit für den Führerschein der Klasse B lernen. Während sich das Stoppschild oder Regeln wie "rechts vor links" noch recht leicht merken lassen, geraten andere Details schnell wieder in Vergessenheit.

Melanie Leier, Anwältin für Verkehrsrecht und Partneranwältin von Geblitzt.de, hilft dabei, das Wissen aller vergesslichen Autofahrer aufzufrischen.

Melanie Leier, Anwältin für Verkehrsrecht, frischt das Wissen aller vergesslichen Autofahrer auf.
Melanie Leier, Anwältin für Verkehrsrecht, frischt das Wissen aller vergesslichen Autofahrer auf.
(Foto: geblitzt.de)

Leitpfosten: Orientierung im Notfall

Hätten Sie beispielsweise gewusst, dass die schwarzen Pfeile an den weißen Leitpfosten mehr als nur reine Dekoration sind? Sie zeigen nämlich den kürzesten Weg zur nächsten Notrufsäule an.

"Im Ernstfall – etwa bei einer Panne oder einem Unfall – können Autofahrer so ohne Umwege die richtige Richtung einschlagen. Das erleichtert die schnelle Hilfeleistung und erhöht die Sicherheit auf der Straße", so Melanie Leier.

Laternenringe: Nicht im Dunkeln parken

Auch rote Ringe an Laternen haben eine Bedeutung. Die sogenannten Laternenringe sind ein Hinweis darauf, dass das Licht der Laterne nicht die ganze Nacht eingeschaltet bleibt.

Für Autofahrer, die ihren Pkw dort parken, bedeutet das, nach dem Abschalten des Lichtes selbst für ausreichende Beleuchtung sorgen zu müssen.

Dies erfolgt zum Beispiel durch das Einschalten der Park- oder Standlichter. Ein Verstoß dagegen kann ein Bußgeld nach sich ziehen.

Haifischzähne: Die etwas anderen Vorfahrtsschilder

Die auf den Asphalt gemalten Dreiecke werden im Volksmund "Haifischzähne" genannt. In der Straßenverkehrsordnung sind sie als "Verkehrszeichen 342" beschrieben. Sie markieren eine besondere Wartepflicht und verdeutlichen Vorfahrtsregeln.

Angebracht sind die Markierungen etwa an Kreuzungen von Seitenstraßen ohne Ampeln oder Vorfahrtsschilder. Dort weisen sie ausdrücklich darauf hin, dass die allgemeine Regel "rechts vor links" gilt.

Auch finden sich die "Haifischzähne" an Stellen, an denen Radwege eine Fahrbahn kreuzen oder in eine Straße einmünden. In diesen Fällen zeigen sie an, dass Radfahrer Vorrang haben.

"Wer diese Markierung missachtet, begeht einen Vorfahrtsverstoß. Es drohen ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und bei Gefährdung oder Unfall sogar ein Fahrverbot", erklärt Leier dazu.

Doppelt durchgezogene Leitlinie: Bloß nicht überholen!

Wer kein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot riskieren möchte, sollte die doppelt durchgezogenen Linie auf der Fahrbahn berücksichtigen.

Ist diese Linie, die zur Abgrenzung des Gegenverkehrs dient, zu sehen, darf sie keinesfalls überfahren werden. Autofahrer dürfen die Fahrbahnbegrenzung weder zum Überholen noch zum Abbiegen oder Wenden überqueren.

Verkehrsrechtlich besteht kein Unterschied zur einfach durchgezogenen Linie. Die doppelte Variante wird häufig außerorts und auf Autobahnen verwendet.

Zickzack-Linien: Abschlepp-Gefahr!

Halte- und Parkverbote werden häufig durch Zickzack-Linien auf dem Asphalt gekennzeichnet. Sie finden sich häufig im Bereich von Fußgängerüberwegen, Bushaltestellen oder Einmündungen.

Parken ist auf den Zickzack-Linien verboten.
Parken ist auf den Zickzack-Linien verboten.
(Foto: imago/Shotshop)

Anwältin Melanie Leier erklärt dazu: "Wer innerhalb der Grenzmarkierungen parkt oder hält, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern im Ernstfall auch das Abschleppen des Fahrzeugs."