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Geld sparen Worauf bei Wechsel der Kfz-Versicherung achten?

Wechselsaison im Herbst: Das gilt bei manchen nicht nur für die Reifen, sondern auch für die Kfz-Versicherung - aber auf was sollten Wechselwillige achten?

Von dpa Aktualisiert: 22.10.2021, 16:07
Freude beim Fahren und Sparen: Bei einem Wechsel der Versicherung lassen sich durchaus Einsparungen erzielen.
Freude beim Fahren und Sparen: Bei einem Wechsel der Versicherung lassen sich durchaus Einsparungen erzielen. Christin Klose/dpa-tmn/Illustration

Berlin - Mehrere Hundert Euro im Jahr sparen - wer will das nicht? Bei der Kfz-Versicherung kann das möglich sein. Sparpotenzial suggerieren aktuell nicht nur viele Anbieter.

Auch die Zeitschrift „Finanztest“ (Ausgabe 11/2021) hat in einem Vergleich von 159 Tarifen von 70 Anbietern herausgefunden, dass sich ein Versicherungswechsel durchaus lohnen kann. Dabei ist in den Modellrechnungen oft bis zu mehreren Hundert Euro Ersparnis die Rede.

Die Anbieter werben um Neukunden, so die Finanzexperten der Stiftung Warentest. Daher könnten die Tarife für Wechsler manchmal durchaus günstiger sein als für Bestandskunden. Doch beim Wechsel ist einiges zu beachten.

Wo finde ich den günstigsten Tarif?

Der Preis einer Police setzt sich aus vielen Komponenten zusammen wie etwa Alter, Fahrpraxis, Wohnort, Fahrzeug und Schadenfreiheitsrabatt (SF-Rabatt). Auch die gewünschten Leistungen spielen eine Rolle. Grundsätzlich rät die Stiftung, nicht nur gängige Online-Vergleichsportale zu nutzen. Denn da seien nicht immer alle Versicherer aufgeführt. Daher wirft man am besten auch einen Blick auf die eigenen Seiten in Frage kommender Versicherer.

Lohnen kann sich auch ein individuelles Gespräch mit dem bisherigen Versicherer, um zu prüfen, ob der aktuelle Tarif noch passt oder ein neuer günstiger ausfallen würde. Auch beeinflussen Änderungen von Fahrerkreis, Jahreskilometern oder andere den Tarif.

Was brauche ich für Leistungen?

Penibel gilt es zu prüfen, ob alle weiterhin gewünschten Komponenten auch in einer neuen, etwaig günstigeren Police auftauchen. Unter anderem rät die Stiftung Warentest zu mindestens folgenden Bestandteilen: Bei der Kfz-Haftpflicht sollte die Deckungssumme 100 Millionen Euro und mindestens 15 Millionen Euro Maximaldeckung pro geschädigter Person betragen.

Bei einer Kaskoversicherung sollte es keine Kürzung bei grober Fahrlässigkeit geben. Und der Wildunfallschutz greift am besten nicht nur bei Haarwild, sondern idealerweise bei Tieren aller Art. Die Teilkasko sollte nicht nur die direkten Schäden von Marderbissen abdecken, sondern auch Folgeschäden mit mindestens bis 5000 Euro. Bei einer Vollkasko sinnvoll: Neupreiserstattung für mindestens 12 Monate.

Wer schon lange versichert ist, hat im alten Vertrag oft einen sogenannten Rabattretter ohne Aufpreis inklusive. Man wird dann nicht sofort beim ersten Schaden zurückgestuft. Neue Verträge bieten unter individuellen Voraussetzungen stattdessen meist gegen Aufpreis von etwa 20 bis 30 Prozent einen Rabattschutz. Der erlaubt oft einen Schaden pro Jahr, ohne in eine schlechtere Klasse zu rutschen.

Wichtig: Unbedingt beim neuen Anbieter klären, ob diese Klasse auch beim Wechsel erhalten bleibt. Denn meist werde so eingestuft, als hätte es keinen Rabattschutz gegeben, so „Finanztest“.

Wer zusätzlich sparen will, kann die Rechnung auf einmal zahlen. Die Ersparnis betrage da oft 5 Prozent gegenüber vierteljährlicher und 3 Prozent gegenüber halbjährlicher Zahlweise. Auch ein Bankeinzug kann gegenüber Überweisungen noch etwas sparen. Und für E-Autos bieten die Unternehmen mittlerweile oft eigene Verträge.

So kündigen Sie fristgemäß

In der Regel enden die Verträge zum Jahresende. Daher muss die Kündigung bis zum 30. November beim Anbieter vorliegen. Dazu reicht ein formloses Schreiben mit Datum, Unterschrift, Vertragsnummer, Kennzeichen und das entsprechende Vertragsende zum 31. Dezember. Es sollte auch eine Aufforderung zu einer Bestätigung enthalten.

Auf Nummer sicher geht, wer den Brief einige Tage vorher mit Einschreiben auf den Weg bringt. Seit 1. Oktober 2016 abgeschlossene Verträge sind auch per E-Mail oder Fax kündbar. Kommt es auf den Tag an, müsse die Erklärung zu üblichen Bürozeiten im E-Mail-Postfach oder Faxgerät vorliegen. Spät abends abgeschickte E-Mails oder Faxe gingen erst am folgenden Werktag zu, so Stiftung Warentest.

Es gibt auch Anbieter, bei denen das Versicherungsjahr nicht am 31. Dezember endet, sondern auf den Tag genau ein Jahr nach Abschluss. Dann ist entsprechend ein Monat vor diesem Tag der Stichtag. Übrigens gibt es unter anderem ein Sonderkündigungsrecht etwa bei einer Preiserhöhung. Dann lässt sich Vertrag auch nach dem 30. November noch kündigen. Einige Anbieter verschicken die neuen Rechnungen im Dezember.

Zwar müssen Anbieter bei der Kfz-Haftpflicht jeden Kunden zumindest zu gesetzlichen Bedingungen versichern. Aber der gewünschte Versicherer muss nicht jeden in eine Kaskoversicherung aufnehmen. Das kann laut Stiftung Warentest der Fall sein, wenn es um sehr teure Autos oder solche mit hohen Typklassen geht. Dann lautet der Rat, sich erst einen neuen Anbieter zu suchen, bevor man beim alten kündigt.