Versicherungen Autofahrer sollten gut vergleichen
Versicherungen gibt es unzählige, und alle haben andere Konditionen und Preise. Welche sind für Autofahrer sinnvoll?
Frankfurt/Main (dpa) l Eine passende Versicherung fürs Auto zu finden, ist nicht einfach. Besonders wenn der Preis und die im Paket enthaltenen Leistungen fair sein sollen. „Viele bezahlen einfach zu viel für ihre alten Policen, häufig ohne dafür bessere Leistungen zu bekommen“, sagt Henning Busse von der Zeitschrift „Auto, Motor und Sport“.
Wer sich neu versichert, ist natürlich an kein Datum gebunden. Ansonsten ist der Wechsel des Versicherers ohne Angabe von Gründen meist nur zum Stichtag 30. November möglich. Es gibt aber ein Sonderkündigungsrecht. Es greift, wenn der Versicherungsbeitrag erhöht wird, ein Schaden entstanden ist, das Auto verkauft wird oder der Versicherer das Schadenfreiheitsrabatt-System oder die Tarifstruktur ändert. Darauf verweist Christian Ponzel vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft.
Doch welche Versicherungen benötigt man überhaupt, und was ist finanzieller Ballast? Ohne eine Haftpflichtversicherung darf kein Auto für den öffentlichen Verkehr zugelassen werden. „Die vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzt bei einem Unfall alle Schäden des Unfallgegners bis zur Höhe der vertraglich festgelegten Deckungssumme“, sagt Busse. Die Kaskoversicherungen sind freiwillig – egal, ob Teil- oder Vollkasko. „Über sie werden Schäden am eigenen Fahrzeug bezahlt“, sagt Herbert Engelmohr vom Automobilclub von Deutschland.
Bei der Teilkaskoversicherung fallen darunter meist Brand, Explosion, Diebstahl, Elementarschäden wie Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung oder Sturmschäden, Wildunfälle, Marderbiss, Glasbruch und Schmorbrandschäden. „Selbst verursachte Schäden am eigenen Auto deckt hingegen nur eine Vollkaskoversicherung ab“, sagt Busse. In allen Fällen warnt er vor einer „Geiz-ist-geil-Mentalität“: „Viele Policen sind nur deshalb so günstig, weil ihnen wichtige Leistungen fehlen – eine Folge des Preiskampfs in den letzten Jahren.“ Solche Leistungen sind unter anderem die folgenden: Der Wegfall grober Fahrlässigkeit: „Ist der Autofahrer einmal unachtsam, und es kommt dadurch zu einem Unfall, kann der Versicherer die Leistungen in der Kasko einschränken“, sagt Busse. Häufig erstatten Versicherer bei Diebstahl oder Totalschaden nur sechs Monate den Neupreis eines Wagens, daher kann ein Neuwertersatz für mindestens zwölf Monate wichtig sein. Genauso wie die Übernahme von Folgeschäden durch Marderbiss: „Kundenfreundliche Policen zahlen auch die Folgeschäden und nicht nur den zerbissenen Schlauch“, sagt Busse.
Viele Versicherer decken nur Schäden durch Haarwild ab. Busse rät, alle Tierarten in einer erweiterten Wildschadenklausel einzubeziehen. Eine Mallorca-Police gilt für die Nutzung eines Mietwagens im Ausland und gleicht eine geringere Deckungssumme in der Kfz-Haftpflicht im Ausland aus. Mit einem Rabattschutz gegen Aufpreis haben Autofahrer sozusagen einen Unfall „frei“, ohne in der Schadensfreiheitsklasse zurückgestuft zu werden, wodurch die Kosten steigen würden.
Wer sich mit der Haftpflicht- und einer Kaskoversicherung nicht ausreichend sicher fühlt, kann laut Engelmohr noch über eine Rechtsschutzversicherung nachdenken: „Die ist für alle Verkehrsteilnehmer, nicht nur Autofahrer, interessant.“ Sowohl die üblichen Rechtsanwaltsgebühren als auch Verfahrens- sowie Gutachterkosten trägt dann die Rechtsschutzversicherung.Verzichtbar hingegen sei eine Insassenunfallversicherung. Personenschäden der Mitfahrer sind bereits über die Kfz-Haftpflicht abgedeckt.