Kindergeld-Anspruch Behörden-Hickhack endlich beendet, Ausbildung begann
Wirtschaftsassistentin für Fremdsprachen und Korrespondenz wird Luminita Biallas. Eine Zugangsvoraussetzung für die Ausbildung dieser Fachkräfte, die später einmal Fremdsprachenkenntnisse sicher in der mündlichen und schriftlichen Kommunikation anwenden und mit modernen Büro- und Informationstechniken umgehen können müssen – ist Interesse an Fremdsprachen.
Das hat Luminita, denn Deutsch ist nicht ihre Muttersprache. Die 19-Jährige kam Ende vergangenen Jahres aus Moldawien nach Calbe in Sachsen-Anhalt, wo sie seither mit ihrer Mutter und deren Ehemann, der sie adoptiert hat, lebt.
Da die Tochter weder Einkommen noch einen Ausbildungsplatz hatte, wollte Vater Hagen Biallas sie gleich bei der Arbeitsagentur anmelden. Von dort schickte man beide zur KoBa nach Schönebeck, die aber nach drei Monaten feststellte, dass sie auch nicht zuständig sei und Vater und Tochter zurück zur Agentur verwies.
Ab Mitte März 2010 endlich wurde das Mädchen dann dort als ausbildungsuchend registriert. Ab da bestand für sie erst Anspruch auf Kindergeld, denn für über 18 Jahre alte Kinder gibt es das unter anderem nur dann, wenn sie bei der Agentur für Arbeit registriert sind. Was aber ist mit dem Kindergeldanspruch in der Zeit davor, in der Herr Biallas mit seiner Adoptivtochter von einer Behörde zur nächsten geschickt wurde? Nur weil die Arbeitsagentur die Meldung über die Ausbildungssuche nicht gleich entgegennahm, soll es für mehrere Monate kein Kindergeld geben? Wir fragten bei der Arbeitsagentur an und auch danach, ob nicht unabhängig von einem eventuellen Anspruch auf SGB-II-Leistungen, über den die KoBa zu entscheiden hätte, jeder Jugendliche erfasst werden muss, der Ausbildung oder Arbeit sucht?
Der Sachverhalt bezüglich des Kindergeldanspruchs für Luminita wurde in der Behörde geprüft und festgestellt, dass eine Vorsprache von Vater und Tochter im Dezember 2009 bei der Agentur für Arbeit nicht dokumentiert sei. Aber: Ein Mitte Dezember gestellter Antrag bei der KoBa in Schönebeck ist aktenkundig. Als der Antrag im März 2010 abgelehnt wurde, erfolgte – jetzt dort dokumentiert – eine Vorsprache in der Agentur für Arbeit Schönebeck.
"Warum eine Erfassung als Ausbildungsuchende nicht bereits im Dezember 2009 erfolgte, kann nicht mehr nachvollzogen werden", so die Auskunft der Arbeitsagentur. Da die Aussage von Herrn Biallas aber glaubhaft sei und die zeitliche Abfolge der Geschehnisse nachvollzogen werden könne, wurde die Arbeit- und Ausbildungsplatzsuche von Luminita bereits ab Dezember 2009 rückwirkend an die Familienkasse gemeldet. Diese Meldung hätte auch durch die KoBa bestätigt werden können, da nicht der Bezug von Arbeitslosengeld II den Anspruch auf Kindergeld begründet, sondern vielmehr die Tatsache, dass sich die Tochter der Arbeitsvermittlung zur Verfügung gestellt und aktiv mitgewirkt hat, so die Auskunft.
Das Mädchen hat inzwischen den Integrationskurs absolviert und in Magdeburg ihre Ausbildung zur Wirtschaftsassistentin für Fremdsprachen und Korrespondenz begonnen. Der Adoptivvater hofft, dass mit Nachmeldung der Arbeit- und Ausbildungsplatzsuche seiner Tochter ab Dezember 2009 die Familiekasse nun auch rückwirkend für diesen Zeitraum Kindergeld gewährt.