Telefonforum zu Energiesfragen in Haus und Wohnung Beim Sanieren weder auf Expertenrat noch auf Fördermittel verzichten
Wie man Haus und Wohnung energetisch auf Vordermann bringen kann, dazu berieten gestern der Finanzierungsberater Nick Brennecke vom Verband der Privaten Bausparkassen, der Bauplaner Wolfgang Forbriger und der Gebäudenergie-Berater René Herbert in einem Volksstimme-Telefonforum.
Frage: Ich möchte mein Haus verkaufen, muss ich einen Energie-Ausweis dafür vorlegen?
Antwort: Sollten Sie sich mit dem Käufer einigen können, dass das nicht notwendig ist, brauchen Sie kein solches Dokument anfertigen zu lassen. Doch das muss dann im notariell beglaubigten Kaufvertrag konkret festgehalten werden. Ansonsten ist dieser Energieausweis fürs Haus Pflicht für alle Verkaufsobjekte. Für jene Immobilien, die vor 1978 gebaut worden sind und weniger mehr als vier Wohneinheiten haben, ist der bedarfsorientierte Ausweis Pflicht. Das heißt, die tatsächliche energetische Qualität wird dabei zugrunde gelegt.
Frage: Wo finde ich jemanden, der einen Energie-Ausweis für mein Zweifamilienhaus in Stendal ausstellen darf, und was kostet das ungefähr?
Antwort: Schauen Sie im Internet unter www.energieberater-lsa.de, dort können Sie sich eine pdf-Datei mit den örtlichen, zugelassenen Energieberatern herunterladen. Telefon (03949) 510799. Oder aber Sie nutzen die Listen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter www.bafa.de. Die Experten sind dort nach Postleitzahlenbereichen geordnet.
Zu den Preisen: Es gibt keinen einheitlichen Preis, da die Kosten immer abhängig sind von der Größe und der Beschaffenheit des Hauses. Für ein Zweifamilienhaus rechnet man im Schnitt mit 300 bis 360 Euro für den bedarfsorientierten Ausweis. Einen fachgerechten, verbrauchsorientierten Ausweis können Sie bereits für 50 bis 80 Euro bekommen. Aber dieser sagt kaum etwas über das wirkliche energetische Niveau des Hauses aus.
Frage: Ich möchte mein Haus sanieren, damit die Heizkostenrechnung niedriger wird. Brauche ich immer einen Gebäudeenergie-Berater dafür?
Antwort: Wenn Sie nicht auf die staatliche Förderung abzielen, nein. Dennoch ist es sinnvoll, den Rat eines solchen Experten einzuholen, um sicherzustellen, dass auch wirklich das gemacht wird, was wirklich nützt. Einen unabhängigen Berater finden Sie unter anderem beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter www.bafa.de nach Postleitzahlenbereichen geordnet. Das Amt zahlt auch einen Zuschuss zu den Beraterkosten – 300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und 360 Euro für ein Mehrfamilienhaus.
Frage: Würden wir einen Zuschuss bekommen, wenn wir die Kellergeschossdecke unseres Einfamilienhauses selbst dämmen?
Antwort: Ja. Allerdings müssen Ihre Investitionskosten mindestens 6000 Euro betragen. Das ist anhand der vorgelegten Rechnungen nachzuweisen. Außerdem muss von einem Fachmann erklärt werden, dass der Einbau der Materialien fachgerecht vorgenommen worden ist.
Frage: Muss man sein Haus eigentlich komplett sanieren, um in den Genuss der staatlichen Förderung zu kommen, oder bekommt man die auch, wenn man zunächst nur das Dachgeschoss dämmt?
Antwort: Seit dem 1. März 2011 ist auch die Förderung von Einzelmaßnahmen wieder möglich. Zur Verbesserung der energetischen Eigenschaften des Hauses können unter anderem Maßnahmen zur Wärmedämmung, die Erneuerung der Fenster bzw. der Haustür, der Einbau einer Lüftungsanlage oder der Austausch der Heizung gefördert werden. Dabei sind vorgegebene Mindestanforderungen an die verwendeten Bauteile einzuhalten. Einzelne Maßnahmen sind auch frei kombinierbar.
Nachdem die Arbeiten durchgeführt wurden, müssen in jedem Fall die Einhaltung der definierten Mindestanforderungen und die Durchführung der Maßnahmen durch ein Fachunternehmen des Bauhandwerks belegt werden. Sie können zwischen der Zuschuss- und der Darlehensvariante aus dem KfW-Programm "Energieeffizient sanieren" wählen. Der Zuschuss beträgt fünf Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 2500 Euro. Als Darlehen können Sie 50000 Euro zinsverbilligt für Einzelmaßnahmen erhalten.
Frage: Kürzlich wurden die Außenwände unseres Hauses gedämmt und die Fenster ausgetauscht. Wir würden gern die Förderprogramme der KfW in Anspruch nehmen. Wie funktioniert das?
Antwort: In Ihrem Fall gar nicht mehr, denn die Förderanträge sind grundsätzlich vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen zu stellen, nicht im Nachhinein. Sie waren quasi zu schnell. Falls Sie weitere energiesparende Baumaßnahme planen sollten sie das beachten und außerdem wissen: Für Förderkredite geht der Antrag an die Hausbank oder aber auch an die Bausparkasse – das sind so genannte durchleitende Geldinstitute. Wenn Sie dagegen einen Zuschuss haben wollen, stellen Sie den entsprechenden Antrag direkt bei der KfW. Antragsformulare findet man im Internet unter www.kfw.de, Telefon: (01801) 335577.
Frage: Ist es sinnvoll, wenn wir nur die Heizungspumpe erneuern? Und können wir dafür Geld aus unserem Bausparvertrag einsetzen?
Antwort: Manchmal kann der Einbau einer energieeffizienten, neuen Heizungspumpe die vorhandene Anlage energetisch aufpeppen. Lassen Sie aber noch einmal von einem Fachmann prüfen, ob es nicht angebrachter ist, gleich die gesamte Heizungsanlage zu erneuern. Ist das der Fall, sollten Sie sich für einen modernen Brennwertkessel mit Solarunterstützung entscheiden. Damit können Sie bis zu 40 Prozent Energie einsparen. Allerdings sind Sie dann auch schnell bei einem Kostenvolumen von 10000 bis 15000 Euro. Dafür können Sie dann auch Ihren Bausparvertrag einsetzen. Ein Großteil der ausgezahlten Gelder aus Bausparverträgen fließt in die Finanzierung solcher Maßnahmen. Nicht zuletzt auch, weil die Bausparkassen auf sogenannte Kleindarlehenszuschläge – wie andere Kreditinstitute sie oftmals verlangen – verzichten.
Antwort: Ja. Für diese Einzelmaßnahme sind fünf Prozent der Investitionskosten mit einem Zuschuss förderfähig. Wenn Ihre neue Heizung beispielsweise 8000 bis 10000 Euro kosten würde, käme ein Zuschuss von 400 bis 500 Euro infrage. Wichtig ist, dass nach dem Einbau der neuen Heizung von der Fachfirma ein hydraulischer Abgleich vorgenommen wird.
Frage: Rentiert sich ein Blockheizkraftwerk für ein Einfamilienhaus? Was kostet so etwas?
Antwort: Ein Blockheizkraftwerk ist eine Möglichkeit, einen Teil des Stroms für den Hausgebrauch selbst zu produzieren und überschüssigen Strom ins Netz einzuspeisen. Sie bekämen dann zehn Cent pro Kilowattstunde. Beim Eigenverbrauch sparen Sie sich cirka 20 Cent pro Kilowatt Strom, den Sie ja sonst einkaufen müssten. Der Preis für ein solches Blockheizkraftwerk (BHKW) liegt bei rund 15000 Euro je nach Größe. Das lohnt sich besonders, wenn Sie auch im Sommer einen hohen Wärmebedarf haben beispielsweise durch einen beheizbaren Pool. Sie sollten jedoch beachten, dass ein Blockheizkraftwerk nur während der Wärmeproduktion Strom erzeugt. Lassen Sie unbedingt im Vorfeld prüfen, ob vor diesem Hintergrund letztendlich die Amortisationszeit eventuell dann doch zu hoch ist.
Frage: Wir planen eine Komplett-Sanierung unseres Hauses. Worauf sollten wir bei den Dämmmaterialien achten?
Antwort: In Abhängigkeit von Wärme-, Brand- und Schallschutz stehen unterschiedliche Materialien zur Auswahl. Ein Fachmann muss prüfen, was wofür und wie unter den Gegebenheiten des Hauses am sinnvollsten ist.
Beispielsweise sollte man sich für Maßnahmen innerhalb des Hauses für mineralische Baustoffe entscheiden, weil unter anderem die Schallschutz- und die Brandschutzeigenschaften günstiger sind. Während man für die Außendämmung eher nach den Anforderungen an den Wärmeschutz entscheiden muss.
Frage: Wir suchen Finanzierungsmöglichkeiten für Modernisierungsmaßnahmen. Was raten Sie mir?
Antwort: Die KfW hält Förderprogramme bereit, die mit zinsgünstigen Darlehen besetzt sind. Beläuft sich Ihr Investitionsvolumen auf weniger als 30000 Euro und Sie möchten keinen Grundschuldeintrag, dann können Sie auch das sogenannte Blanko-Darlehen der Bausparkasse in Anspruch nehmen. Das ist zwar etwas teurer, aber dafür sparen Sie die Notar- und Grundbuchkosten und einige Laufereien sowie in der Regel auch Zeit.