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Steuern Besonderheiten bei Auslandsfonds beachten

11.06.2011, 04:35

Berlin (dapd). Bei der Geldanlage sollten Anleger genau hinschauen, wenn die Fonds nicht in Deutschland aufgelegt werden. Das gilt vor allem für ausländische Fonds, die keine Ausschüttung von Erträgen vorsehen und als thesaurierende Fonds bekannt sind. Obwohl diese Fonds an ihre Anleger keine Erträge auszahlen, wird jährlich ein steuerpflichtiger Zufluss fingiert. Dieser Betrag setzt sich aus den vom Fonds erwirtschafteten Dividenden und Zinsen - nicht jedoch aus realisierten Kursgewinnen des Fonds - zusammen und wird als ausschüttungsgleicher Ertrag bezeichnet. Dieser muss als steuerpflichtige Einnahme aus Kapitalvermögen versteuert werden. Da der deutsche Fiskus jedoch die ausländischen Gesellschaften nicht zur Abführung dieser Steuer verpflichten kann, muss der deutsche Anleger selbst aktiv werden. Darauf weist der deutsche Steuerberaterverband hin.

Der Sparer ist verpflichtet, diese Einnahmen jährlich in seiner Steuererklärung zu deklarieren. Stichtag ist jeweils der 31. Mai des Folgejahres. Dabei hilft allerdings die Fondsgesellschaft, indem sie die notwendigen Zahlen mitteilt. Die Steuer auf diesen fiktiven Zufluss muss aus anderen Geldquellen des Anlegers aufgebracht werden, da aus dem Fonds selbst keine Liquidität an den Sparer ausgezahlt wird. Auf der anderen Seite verbleibt aber der gesamte Ertrag im Fonds und kann somit von der Gesellschaft wieder angelegt werden.

Eine weitere Besonderheit besteht im Fall des Verkaufs von Anteilen ausländischer, thesaurierender Fonds. Bei Gutschrift des Gegenwerts durch eine inländische Bank ist diese verpflichtet, zunächst an das Finanzamt nochmals pauschal die Abgeltungsteuer auf die ausschüttungsgleichen Erträge für die gesamte Zeit des Anteilsbesitzes abzuführen. Die zunächst doppelt gezahlte Steuer auf diese Erträge kann sich der Anleger durch seine persönliche Steuererklärung wieder holen. Hierzu muss er aber den Nachweis erbringen, dass die Erträge bereits versteuert wurden - entsprechende Unterlagen sollten also aufbewahrt werden.