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BGH prüft Zulässigkeit von Bonussystemen

16.04.2010, 04:49

Karlsruhe ( ddp ). Der Bundesgerichtshof prüft die Zulässigkeit verschiedener Bonussysteme in Apotheken. In mehreren gestern verhandelten Parallelfällen gewährten die Apothekeninhaber Kunden beim Kauf von Arzneimitteln oder von bestimmten Produkten Preisnachlässe, Einkaufsgutscheine, Bonuspunkte (" Taler "), Prämien oder erstatteten die Praxisgebühr. Die dagegen klagenden Apotheken und die ebenfalls klagende Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs sehen darin einen Verstoß gegen arzneimittelrechtliche Preisbindungsvorschriften.

Der Vorsitzende Richter des 1. Zivilsenats des BGH sagte in seiner Einführung, die Preisbindung solle im Arzneimittelrecht dazu dienen, dass ein Patient, der dringend ein Medikament braucht, nicht von einer besonders hohen Preisforderung " überrumpelt " wird. Zum anderen solle damit aber auch ein " ruinöser Wettbewerb " zwischen den Apotheken unterbunden werden.

Die Entscheidung wird erst in einigen Monaten verkündet, möglicherweise im August.