Verkehr Darf man Militärkolonnen überholen?
Immer wieder fahren Kolonnen über deutsche straßen, aber darf man die überhaupt überholen?
Bonn/München (dpa) l Wenn etwa Polizei oder Militär große Einheiten verlagern, sind deren Fahrzeuge oftmals als Konvoi auf den Straßen unterwegs. Was müssen Autofahrer wissen? Wenn Fahrzeuge in einer Kolonne unterwegs sind, gelten sie verkehrsrechtlich als ein Fahrzeug und dürfen stets komplett zusammenbleiben, so der ADAC.
Wenn es das erste Fahrzeug zum Beispiel noch bei Grün über eine Ampel schafft, dürfen alle im Verband fahren. Und zwar auch dann noch, wenn die Ampel schon auf Rot geschaltet hat. Andere Verkehrsteilnehmer müssen dieses Sonderrecht beachten, gegebenenfalls auch bei Grün anhalten. Unterbrechen dürfen andere die Kolonne nicht. Dieses Sonderrecht gilt auch bei Kreisverkehren, Zebrastreifen, Kreuzungen und Reißverschlussverfahren. "Reinquetschen" ist tabu, so der ADAC.
Auch bei der Auffahrt auf die Autobahn gilt "das streng genommen", teilt die Bundeswehr in einem Merkblatt mit. Wenn 100 Meter Abstand zwischen den einzelnen Fahrzeugen liegen, könne man aber auch zügig auffahren und die Kolonne "bei nächster Gelegenheit" wieder verlassen.
Überholen in einem Rutsch ist erlaubt
Es ist zwar erlaubt, Kolonnen zu überholen, allerdings muss das in einem Zug gelingen. Auch hier: Kein Reinquetschen zwischendurch, der gesamte Verband muss in einem Rutsch geschafft werden. Sicher geht das fast nur auf Autobahnen oder anderen mehrspurigen Straßen.
Wie lange eine Kolonne sein darf, schreibt der Gesetzgeber nicht vor. Es muss für die übrigen Verkehrsteilnehmer aber genügend Platz gelassen werden. Rettungskräfte und Hilfsdienste formieren sich ab 15 Fahrzeugen zu einer neuen Kolonne, so die Bundeswehr. Bei der bevorstehenden Übung erwartet sie Kolonnen mit Längen von jeweils 5 bis maximal 20 Fahrzeugen.
Woran erkenne ich einen Konvoi?
Die beteiligten Fahrzeuge tragen bis auf das Schlusslicht alle eine blaue Flagge auf der Fahrerseite. Das letzte fährt mit grüner Fahne. Zusätzlich kann es ein gelbes Blinklicht oder eine Warntafel tragen.
Die Bundeswehr geht davon aus, dass sich die Militärkonvois bei der Übung vom Februar bis Mai 2020 vor allem nachts zwischen 22.00 und 06.00 Uhr auf der Straße bewegen.