Die sechs Regelbedarfsstufen
Regelbedarfsstufe 1 (alleinstehende und allerziehende Leistungsberechtigte): 374 Euro.
Regelbedarfsstufe 2 (jeweils für zwei in einem gemeinsamen Haushalt zusammenlebende Partner): 337 Euro.
Regelbedarfsstufe 3
(erwachsene Leistungsberechtigte, die keinen eigenen und keinen gemeinsamen Haushalt mit einem Partner führen): 299Euro.
Regelbedarfsstufe 4 (Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahre): 287 Euro.
Regelbedarfsstufe 5 (Kinder von sechs bis unter 14 Jahre): 251 Euro.
Regelbedarfsstufe 6 (Kinder von 0 bis unter sechs Jahre): 219 Euro.
Einige vom Regelbedarf abhängigen Mehrbedarfe, zum Beispiel für Alleinerziehende, fallen ebenfalls höher aus.