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Gericht hält Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge in Rheinland-Pfalz für verfassungswidrig / Haus & Grund: Eigentümer in Sachsen-Anhalt sollten widersprechen

10.09.2011, 04:30

Magdeburg (rgm). Das Verwaltungsgericht Koblenz hält die Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge in Rheinland-Pfalz für verfassungswidrig. Der Beschluss (Az 4 K 1392/10) sieht vor, die landesgesetzlichen Regelungen des Kommunalabgabengesetzes zur verfassungsrechtlichen Überprüfung dem Bundesverfassungsgericht vorzu- legen. "Das Urteil kann Auswirkungen über die Landesgrenzen von Rheinland-Pfalz hinaus haben", so Dr. Holger Neumann, Landespräsident von Haus Grund Sachsen-Anhalt e.V. gestern zur Volksstimme. Auch Sachsen-Anhalt könnte davon betroffen sein, weil auch hier wiederkehrende Beiträge eingeführt worden sind.

Allerdings gibt es Unterschiede zwischen Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz. Das Kommunalabgabengesetz in Sachsen-Anhalt stellt auf einen räumlich-funktionalen Zusammenhang der Straßen eines Abrechnungsgebietes ab, während im anderen Bundesland diese Einschränkung aufgegeben wurde. Außerdem hat das Verwaltungsgericht in seiner Urteilsbegründung auch Fragen der Verfassungswidrigkeit der gesamten Beitragserhebung besprochen.

Im Urteil wurde auch der Vorteilsbegriff des Beitragsrechtes hinterfragt. Vorteile von dem Ausbau von Straßen hätten nicht nur die Grundstückseigentümer, sondern auch Dritte beispielsweise Mieter, Besucher, Kunden, usw., die nicht zu Beiträgen herangezogen werden.

Das Gericht stellte auch die Filterwirkung des Gemeindeanteils bei wiederkehrenden Beiträgen in Frage und betrachtet die Erhebung der Beiträge als rechtswidrig. "Der Vorteilsbegriff ist und war schon immer die Achillessehne des Beitragsrechtes", so Dr. Holger Neumann. Es sei ein Unding, wenn eine Anliegerstraße zu einer Durchgangsstraße ausgebaut wird und die Anlieger Beiträge bezahlen müssen, obwohl nachweislich der Verkehrswert ihrer Grundstücke sinkt.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, die der Landesverband Haus Grund mit Spannung erwartet, könnte zwar nicht zu einer Abschaffung, aber zu einer Änderung der Beitragserhebungspraxis auch in Sachsen-Anhalt führen. "Wir raten allen betroffenen Eigentümern, die derzeitig einen Beitragsbescheid für wiederkehrende Beiträge erhalten, zunächst erst einmal mit Hinweis auf das Urteil des Verwaltungsgerichtes bzw. auf die Vorlage zum Bundesverfassungsgericht Widerspruch einzulegen und das Ruhen des Verfahrens zu beantragen.

Um Nachteile wie Aussetzungs- und Verzugszinsen zu vermeiden, sollten sich Eigentümer in dieser Situation unbedingt rechtlich beraten lassen.

Rat und Hilfe könne man sich bei Mitgliedschaft bei den 22 Haus- und Grundvereinen in Sachsen-Anhalt holen, aber auch bei jedem Rechtsanwalt, der auf Verwaltungsrecht spezialisiert ist.