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Fall 1: Neuer Steuerbescheid für Hund aus einem Tierheim Ein Jahr lang keine Hundesteuer für Boomer

Von Emmi Schulze 25.07.2011, 04:39

Immer mal wieder wird darüber berichtet, dass Tierheime, die meistens sehr viele Tiere beherbergen, froh sind, wenn ihre Schützlinge bei Tierliebhabern ein neues Zuhause finden. Auch Angelika Adler aus Magdeburg entschloss sich dazu und suchte im Internet einen ihr zusagenden Hund.

Dabei wusste sie, dass der Stadtrat von Magdeburg für Hunde aus Tierheimen der Stadt eine Befreiung von der Hundesteuer für ein Jahr beschlossen hatte. Als sie gefunden hatte, was sie suchte, erkundigte sie sich in der Fachabteilung der Stadt Magdeburg, ob diese Regelung auch für Hunde aus anderen Heimen gilt. Es wurde bestätigt. Diese Aussage war für Frau Adler sehr wichtig, weil sie, wie sie schreibt, nur eine Minimalrente erhält. Sie entschloss sich, den Hund am 3. Juni 2011 aus dem Landtierhof Drosa abzuholen.

In diesem Zusammenhang schrieb sie, dass in dem Tierheim Drosa ständig 50 bis 60 Hunde und Katzen untergebracht sind. Der Leiterin und ihren zwei Mitarbeiterinnen könne man nur höchste Hochachtung entgegenbringen, denn die Tiere würden dort vorbildlich betreut, was nur durch höchsten persönlichen Einsatz möglich ist.

Als sie den Hund jedoch anmelden wollte, wurde ihr gesagt, dass diese Regelung nur für Hunde aus staatlichen Tierheimen gelte, der Tierhof Drosa jedoch privat geführt werde. Die Steuerermäßigung würde also nicht gewährt. Damit gab Angelika Adler sich aber noch nicht zufrieden. Sie recherchierte nochmals im Internet und fand keinen Hinweis auf eine solche Regelung. Bei der nochmaligen Rückfrage in der Stadt erhielt sie die Auskunft, es handele sich um eine interne Regelung, die nicht schriftlich festgelegt sei, aber so gehandhabt werde. Bei einem Einspruch dagegen würde es keine andere Antwort geben, aber Bearbeitungskosten wären zu zahlen.

Erneute Prüfung

Das veranlasste Angelika Adler, sich an den Leseranwalt zu wenden, um so Klarheit zu erlangen. Und die wurde auch in recht kurzer Zeit erreicht. So schrieb uns Cornelia Poenicke, Pressesprecherin der Stadt Magdeburg: "Die einjährige Steuerbefreiung für Hunde aus Tierheimen hat der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg im September 2001 beschlossen. Die am 1. Januar 2002 in Kraft getretene Steuerbefreiung gilt wegen des Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht nur für Hunde aus dem Magdeburger Tierheim."

Ziel dieser Steuerbefreiung sei es, kommunale Unterkunftskosten zu sparen, die in der Regel höher liegen als die Steuerbefreiung. Deshalb würde bei der Bearbeitung eines Antrages auf Steuerbefreiung von der Magdeburger Stadtverwaltung berücksichtigt, ob der Hund aus einem Tierheim kommt, das mit finanzieller Unterstützung eines Landkreises, einer Stadt, Gemeinde oder in deren Auftrag betrieben wird.

Bei der ersten Anfrage gab es allerdings die Auskunft, dass der Landtierhof Drosa keine öffentlichen Mittel erhält. Demzufolge wurde die Steuerbefreiung abgelehnt und war zu diesem Zeitpunkt unter Berücksichtigung der vorliegenden Informationen korrekt. Eine nochmalige Prüfung ergab jedoch, dass der Tierhof auf vertraglicher Basis für eine Kommune als Tierheim fungiert. "Damit sind die Voraussetzungen für eine Hundesteuerbefreiung erfüllt", heißt es in dem Schreiben von der Stadt. "Frau Adler erhält einen neuen Steuerbescheid, mit dem die für ein Jahr beantragte Befreiung gewährt wird."

Weiter heißt es in dem Schreiben auch, dass es keine internen Regelungen gibt, die Beschlüsse des Stadtrates außer Kraft setzen. Auch sind Bearbeitungsgebühren bzw. Rechtsbehelfskosten grundsätzlich erst dann zu zahlen, wenn der Widerspruch als unbegründet zurückgewiesen wird. Bei einem berechtigten Widerspruch wird der angefochtene Bescheid zurückgenommen oder der beantragte Bescheid erteilt. Auch notwendige Rechtsbehelfsverfolgungskosten werden dann erstattet. Wörtlich heißt es: "Die Stadtverwaltung bedauert, dass es in diesem Zusammenhang bei der Kommunikation mit Frau Adler zu Missverständnissen gekommen ist." Der zuständige Beigeordnete habe diesen Vorgang zum Anlass genommen, um mit den Mitarbeitern die Sachlage nochmals zu erörtern und auszuwerten.