Geburtstage Eine ganz heikle Angelegenheit
Meldeämter dürfen Mitteilungen zu Geburtstagen nur noch eingeschränkt an Zeitungen weitergeben.
Noch einmal will ich mich dem leidigen Thema „Geburtstage“ zuwenden, da das kürzlich in Kraft getretene neue Bundesmeldegesetz, nach dem die Meldeämter nicht mehr alle Geburtstage an unsere Lokalredaktionen weitergeben dürfen, einen ziemlichen Aufschrei der betroffenen älteren Leserinnen und Leser ausgelöst hat.
Dass dies eine ganz heikle Angelegenheit sein würde, wenn in den Lokalteilen der Volksstimme unter der Überschrift „Wir gratulieren ...“ nicht mehr alle Geburtstage des jeweiligen Tages aufgeführt werden, war uns schon klar. Schließlich gehörte diese Rubrik zu den meistgelesenen in der Zeitung. „Wir haben jeden Tag zuerst geschaut, wer von unseren Nachbarn in der Zeitung steht, so konnten wir wenigstens keinen Geburtstag verpassen“, bekundete eine Leserin aus dem Jerichower Land ihr Bedauern über die Einschränkung dieses Services.
Freiwillig hätten wir darauf nicht verzichtet, Jubilare an ihrem Ehrentag zu würdigen, das will ich hier noch einmal betonen. Leider schränkt das neue Bundesmeldegesetz die Weitergabe von Daten durch die Behörden an Dritte, in diesem Fall die Zeitungsredaktionen, gegenüber der früher üblichen Praxis drastisch ein. Paragraf 50 (2) sagt: „Altersjubiläen ... sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag.“
Andere Leser – und derer waren es nicht wenige – waren bei der Formulierung ihres Protests weniger zurückhaltend als die oben zitierte Dame. „Das nennen Sie noch Demokratie? Wo leben wir denn, dass die da oben solche Gesetze machen können, die an den Interessen der einfachen Leute gänzlich vorbeigehen“, schimpfte ein Leser. Ein anderer rief die Redaktion gar zum Widerstand gegen den Gesetzgeber auf: „Ich kann nicht verstehen, dass Sie sich das von oben ohne Gegenwehr gefallen lassen“, schrieb er erbost.
Fakt ist aber: Auch wenn die Einwohnermeldeämter die nicht runden Geburtstage und Jubiläen nicht mehr mitteilen dürfen, die Zeitungen, also auch die Volksstimme, kann nichts daran hindern, solche „Daten“ weiterhin uneingeschränkt zu veröffentlichen. Nur erfahren müssen wir diese! Das ist das Problem, und nur Sie selbst, liebe Leserinnen und Leser, können es lösen, indem Sie uns Ihren Geburtstag mitteilen oder mitteilen lassen.