Fall 2: Wasserversorgung Einzelanschluss für jedes Grundstück erforderlich
Immer mal wieder gibt es Fragen und Unstimmigkeiten zum Thema Wasserversorgung. Auch eine Familie aus dem Bördekreis wurde vor einiger Zeit mit einer Situation konfrontiert, die ihr Probleme bereitete. Sie betraf eine Änderung der bislang bestehenden Versorgung.
Von Emmi Schulze
Konkret ging es darum, dass die bisher übliche Versorgung mehrerer Hauseigentümer über einen Mehrfachanschluss in Einzelanschlüsse für jedes Grundstück geändert werden sollte. "Die Kosten dafür sollen die Hauseigentümer tragen", hieß es in dem Leserbrief an uns. Und es wurde gefragt, ob der zuständige Wasserverband nicht zur Versorgung verpflichtet sei und Instandhaltungs- bzw. Installationskosten für die Leitungen bis zur Wasseruhr zu tragen habe.
Der Wasserverband teilte uns dazu mit, dass "entsprechend den allgemein gültigen Regeln der Technik (DVGW-Regelwerk Merkblatt W 404) jedes Gebäude über eine eigene Anschlussleitung an die Versorgungsleitung angeschlossen werden soll". Begründet wird diese Maßnahme damit, dass so die versorgungs- und betriebstechnische Sicherheit erhöht und das Haftungsrisiko gemindert wird. Ein Bestandsschutz für die Anschlussnehmer, dass die einmal gewählte Trasse der Hausanschlussleitung auf Dauer beibehalten werden kann, bestehe nicht.
In diesem Zusammenhang wird auch darauf verwiesen, dass bei Mehrfachanschlüssen stagnierendes Wasser in ungenutzten Leitungen zu Verkeimungen führen und in damit verbundene Hausanschlussleitungen gelangen kann. Ebenso können leer stehende Gebäude nicht von der Wasserversorgung abgetrennt oder zeitweise stillgelegt werden, weil damit die Versorgung der anderen Anschlussnehmer nicht mehr gewährleistet wäre. Das Gleiche trifft bei Havarien zu. Außerdem bestehe bei Doppelanschlüssen keine Möglichkeit, bei zahlungssäumigen Kunden die Wasserversorgung einzustellen. Verluste müsse dann nicht selten der Verband tragen.
Das seien die Gründe, weshalb der Wasserverband Hausanschlüsse, die nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen, erneuern bzw. zu entflechten will. Nur so könne die Wasserversorgung, wie es Pflicht des Verbandes sei, zu jeder Zeit, in ausreichender Menge und entsprechender Qualität sichergestellt werden. Die Kosten dafür seien laut Satzung des Wasserverbandes von den Grundstückseigentümern zu tragen. Der Wasserverband räumte unseren Lesern jedoch die Möglichkeit ein, die Erneuerungskosten in Raten zu zahlen.