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Fahrrad-Saison beginnt Rahmengröße, Gewicht, Promille:  Diese Fakten rund ums Fahrrad sollten Sie kennen

Der Frühling ist da! Höchste Zeit, das Fahrrad aus dem Keller zu holen und wieder fahrtauglich zu machen. Das sollten Sie über Ihren Drahtesel wissen.

Von DUR/mad Aktualisiert: 21.05.2024, 10:04
Das Fahrrad ist für viele Menschen Transport- und Sportgerät in einem, doch auch für Radler gelten Regeln und Gesetze.
Das Fahrrad ist für viele Menschen Transport- und Sportgerät in einem, doch auch für Radler gelten Regeln und Gesetze. (Fotos: dpa/symbol)

Halle (Saale). – Die Sonne scheint, die Temperaturen klettern! Höchste Zeit, das Fahrrad nach der Winterpause aus dem Keller zu holen und sich mal wieder eine Runde aufs Rad zu schwingen.

Doch nicht nur das gute Wetter bewegt mittlerweile viele Menschen dazu, aufs Fahrrad umzusteigen. Der Drahtesel liegt im Trend – auch seitdem viele Fahrräder einen praktischen Elektroantrieb bekommen haben und die Benzinpreise in die Höhe geklettert sind. Immer mehr Menschen steigen bewusst vom Auto auf ein Fahrrad um.

Sei es, um zur Arbeit zu kommen oder alltägliche Wege und Einkäufe zu erledigen. Oder einfach nur, um sich sportlich zu betätigen. Egal, ob Fahrradfreund oder nicht, die folgenden Fakten rund ums Zweirad sollten Sie in jedem Fall kennen:

Das Fahrrad - wer hat es erfunden?

Ein deutscher Baron, ein gewisser Karl von Drais, erfand 1817 ein Transportmittel, mit dem man nicht mehr auf die Kräfte von Pferden angewiesen war. Diese Laufmaschine auf zwei Rädern wurde lediglich durch das Abstoßen der Füße gegen den Boden angetrieben. Das pedallose Laufrad wurde bekannt unter dem Namen „Draisine" und war somit der Ursprung und Vorläufer des heutigen Fahrrads. Dem Laufrad folgten später Hochräder, deren Nutzung eine gewisse artistische Grundvoraussetzung erforderten.

Woher kommt der Name Fahrrad?

Den Begriff "Fahrrad" gibt es im Deutschen erst seit 1860, also seit rund 160 Jahren. Zur Zeit der Weimarer Republik verlor das Französische, als Sprache des Hochadels, immer mehr an Ansehen in Deutschland. Zuvor wurde das Zweirad mit mechanischem Antrieb „le velocipede bicycle“ = das zweirädrige Veloziped genannt. In der Schweiz wird das Fahrrad noch heute als Velo oder Veloziped bezeichnet.

Wieviel wiegt ein Fahrrad?

Im Allgemeinen gilt wohl der Grundsatz: Je leichter ein Fahrrad, umso besser. Allerdings stimmt dies nur bedingt, denn es kommt immer auch auf den Verwendungszweck an.
Rennräder für den Profisport wiegen selten mehr als 7-9 Kilogramm. Nutzer profitieren bei Beschleunigung und Handhabung natürlich vom geringen Gewicht. Das momentan leichteste Rennrad, das Evo Race (aus deutscher Produktion) wiegt lediglich 5,5 Kilogramm.

Ein Tourenrad oder Reisefahrrad muss jedoch wesentlich robuster und stabiler sein. Dies bringt natürlich auch ein größeres Gewicht mit sich. Derartige Fahrräder wiegen meist zwischen 14-19 Kilogramm. Ohne Elektroantrieb wohlgemerkt.

E-Bikes oder Pedelecs erreichen je nach Antrieb und Größe des Akkus schnell ein Gewicht von mehr als 20 oder sogar 25 Kilogramm.

Weitere Kriterien, die das Gewicht eines Fahrrades beeinflussen, sind Zuladungs- bzw. Traglast und Motor- und Akkugröße. Weitere Informationen zu Gewicht und Motorleistung finden Sie zum Beispiel hier: www.fahrrad-xxl.de

Maße: Wie lang ist ein Fahrrad?

Ein durchschnittliches Fahrrad ist zwischen 1,50 bis 2,00 Meter lang. Fahrräder sind etwa 60 bis 70 Zentimeter breit - können je nach Lenkertyp aber auch noch breiter sein.

Tempo: Wie schnell wird ein Fahrrad?

Mit einem normalen Fahrrad erreicht man auf gerader Strecke und und ohne besondere Anstregung eine Durchschnittsgeschwindigkeit zwischen 10 bis 25 Kilometer pro Stunde.
Nutzer von einem Pedelec, also einem Fahrrad mit Motorunterstützung, kommen auf 25 km/h. Mit besonderen Modellen kommen ambitionierte Radler sogar auf bis zu 45 Kilometer pro Stunde (S-Pedelec).

Für eine Distanz von 10 Kilometern brauchen Personen in normaler körperlicher Verfassung mit einem Fahrrad ohne Motorunterstützung etwa 45 Minuten. Für 20 Kilometer müssen etwa 1,5 Stunden eingeplant werden.

Fahrrad: Welche Rahmengröße benötige ich? Fahrradgröße richtig berechnen!

Um die richtige Rahmengröße zu ermitteln, benötigt man neben der Körperhöhe auch die Schrittlänge. Diese ermittelt man am besten, indem man sich im Schritt ein Buch zwischen die Beine klemmt und barfuß an eine Wand stellt. Die Buchkante sollte an der Wand anliegen. Messen Sie dann mit einem Zollstock vom Boden bis zur Oberkante des Buches. Dies ist Ihre Schrittlänge.
Je nach Größenangabe (Zoll oder Zentimeter) und nach jeweiligem Fahrradtyp (City-, Trekking-, Mountain-, Cross, Fitnessbike oder Rennrad) unterscheiden sich die Empfehlungen zur Rahmenhöhe meist um wenige Zentimeter.

So wird bei einer Schrittlänge von 50 Zentimetern und dem Fahrradtyp Trekking-/Citybike eine Rahmenhöhe von 33 Zentimetern oder 13 Zoll empfohlen.  
Bei einer Schrittlänge von 75 empfiehlt sich eine Höhe von 50 Zentimetern oder 19 Zoll.
Bei 100 Zentimetern Schrittlänge sollte der Rahmen 66 Zentimeter oder 26 Zoll hoch sein.

Einen Online-Rechner und hilfreiche Tabellen zum Ermitteln der richtigen Größe finden Sie im Internet unter anderem bei:  www.megabike24.de

Fahrrad und Alkohol im Verkehr – wieviel Promille darf ich mit dem Rad haben?

Unter Alkoholeinfluss am Straßenverkehr teilzunehmen ist generell keine gute Idee – auch nicht mit einem Fahrrad oder einem E-Roller. Sollten Sie alkoholisiert auf einem Fahrrad erwischt werden, kommen die Begriffe relative oder absolute Fahruntüchtigkeit ins Spiel.

Bei mehr als 0,3 Promille und auffälligem Fahrverhalten auf dem Fahrrad riskiert man eine Strafanzeige. Während Autofahrer mit 1,1 Promille die absolute Fahruntüchtigkeit erreicht haben, liegt die Grenze für Radfahrer bei 1,6 Promille. Ab einem Pegel von 1,6 Promille gilt jeder Fahrradfahrer als absolut fahruntüchtig und begeht somit eine Straftat (§§ 315c).

Dann stehen der Entzug des Führerscheins, Fahrverbot oder auch Punkte-Einträge im Flensburger Register oder eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) im Raum - vorausgesetzt Betroffene sind Besitz einer Fahrerlaubnis.

Ist die Person nicht im Besitz einer solchen, kann theoretisch trotzdem die Erlaubnis zum Führen von Fahrzeugen entzogen werden, dazu zählen auch Fahrräder.
Genaue Informationen zum Unterschied von Fahrverboten für Fahrzeuge und Kraftfahrzeuge finden sie unter anderem hier: https://www.bussgeld-info.de/fahrradfahren-trotz-fahrverbot/

Drogen und Radfahren: Darf ich bekifft Fahrrad fahren? Welche Strafen drohen?

Laut Betäubungsmittelgesetz sind Kauf und Besitz von Cannabis in Deutschland (noch) verboten. Auch wer unter Einfluss von Drogen mit dem Fahrrad fährt und dieses nicht mehr sicher führen kann, verstößt gegen geltendes Gesetz.
Das Fahrradfahren kann demnach eine Straftat darstellen und eine Strafe nach sich ziehen. Für derartige Gefährdungen des Straßenverkehrs sind hohe Geldstrafen und Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren vorgesehen.

Führerscheininhaber, die bekifft Fahrrad fahren, müssen grundsätzlich mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. Verhängte Sperrfristen liegen zwischen 6 Monaten und 5 Jahren. Zudem kann eine MPU angeordnet werden.

Fahrrad und Gesundheit

Wer regelmäßig ein Fahrrad benutzt, tut seiner Gesundheit etwas Gutes. Radfahren stärkt den Kreislauf und das Herz und fördert somit die Durchblutung.

Um das Risiko von Herz- Kreislauferkrankungen um 50 Prozent zu mindern, reicht eine tägliche Radstrecke von rund 5 Kilometern. Besser und effektiver sind aber Strecken von rund 10 Kilometern pro Tag.