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Straßenverkehr Fahrzeughalter haftet für Unfall durch offene Autotür

03.08.2010, 04:49

Düsseldorf ( rgm ). Jeder Autofahrer hat es in der Fahrschule gelernt : Offene Autotüren bergen ein hohes Unfallrisiko und sollten daher schnellstmöglich wieder geschlossen werden. Kommt es im Zuge des Ein- oder Aussteigevorgangs am Fahrbahnrand zu einem Unfall mit der geöffneten Tür, hafte mit hoher Wahrscheinlichkeit der Halter, mahnen Fachleute der Victoria-Versicherung.

Dies erfuhr auch ein Berliner Autofahrer vor dem örtlichen Kammergericht. Sein Mitfahrer hatte beim Aussteigen die Tür zur Fahrbahn etwas länger offen gelassen, da er noch eine Tasche neben dem Beifahrersitz herausholen wollte. Ein vorbeifahrender Pkw rammte die Tür. Der Halter des parkenden Fahrzeugs verklagte diesen auf Schadenersatz. Doch seine Forderung wurde zurückgewiesen, da keine fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht bestand. In der Konsequenz hafte der Fahrzeughalter für entstehende Schäden, befand das Kammergericht ( Az : 12 U 199 / 06 ).