1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Familie
  6. >
  7. Muss der gesamte Urlaub für 2026 beim Chef angegeben werden? Das sagt das Arbeitsrecht

Jetzt schon? Muss der gesamte Urlaub für 2026 beim Chef angegeben werden? Das sagt das Arbeitsrecht

Die Frage nach den Urlaubstagen sorgt jedes Jahr für Diskussionen. Viele Chefs möchten früh planen, doch wie weit dürfen sie gehen? Was Beschäftigte wissen müssen und welche Urlaubstage flexibel bleiben dürfen.

Von dpa/DUR Aktualisiert: 20.11.2025, 15:01
Die frühzeitige Urlaubs-Planung ist praktisch, aber nicht immer Pflicht.
Die frühzeitige Urlaubs-Planung ist praktisch, aber nicht immer Pflicht. (Foto: IMAGO / Zoonar)

Bremen. - Haben Sie Ihre Urlaube für 2026 bereits alle geplant? Oder zählen Sie eher zu den Last-Minute-Typen und wissen noch gar nicht, wann Sie freinehmen möchten? Manche Arbeitgeber bevorzugen eine vorausschauende Planung und fordern ihre Mitarbeiter auf, den gesamten Urlaub für das kommende Jahr schon jetzt zu beantragen.

Auch interessant: Urlaub verdoppeln! Mit diesen Tricks sichern Sie sich extra freie Tage

Doch ist das überhaupt erlaubt? Nein, der Arbeitgeber darf zwar verlangen, dass Beschäftigte ihren Urlaub frühzeitig planen, jedoch nicht für den kompletten Anspruch. Ein Teil der Urlaubstage muss schließlich für unvorhergesehene Situationen zurückgehalten werden können.

Vorgaben vom Chef: Was Arbeitnehmer für den Urlaub 2026 wissen müssen

Der Arbeitgeber darf in der Regel maximal 60 Prozent des Jahresurlaubs vorgeben, erklärt die Arbeitnehmerkammer Bremen. Die verbleibenden 40 Prozent können Beschäftigte somit zur individuellen Planung nutzen. 

Lesen Sie auch: Nach Kündigung - Darf Arbeitnehmer auch ein Zwischenzeugnis verlangen?

Wie die Arbeitnehmerkammer Bremen vorrechnet, wären es bei einer Fünf-Tage-Woche und dem gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Urlaubstagen pro Jahr insgesamt acht Urlaubstage, die frei verplanbar bleiben müssen. 

Es sind aber auch immer Ausnahmen von dieser Regelung denkbar - etwa, weil in der zweiten Jahreshälfte besonders viele Aufträge anstehen. Und: Der Urlaub muss ganz normal beantragt werden.

Auch interessant: Urteil aus dem Arbeitsrecht - Befristeter Vertrag: Wie lange darf die Probezeit dauern?

Heißt: Der Arbeitgeber kann die Urlaubswünsche unter bestimmten Umständen auch ablehnen, so die Arbeitnehmerkammer. Etwa, wenn Kolleginnen und Kollegen mit Kindern zu Ferienzeiten Vorrang haben oder dringende betriebliche Belange gegen die freien Tage sprechen.