1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Familie
  6. >
  7. Elterngeld 2026: Wer bekommt wie viel – und welche Variante sich wirklich lohnt

EIL

Elterngeld 2026 Wer bekommt wie viel – und welche Variante sich wirklich lohnt

Frisch Eltern geworden und unsicher, wie viel Elterngeld einem zusteht? Basiselterngeld, Elterngeld Plus oder Partnerschaftsbonus – die Unterschiede sind groß. Wir erklären, wer Anspruch hat, wie hoch die Zahlungen ausfallen und welche Variante sich für Familien am meisten rechnet.

Von Beate Kaufmann Aktualisiert: 15.12.2025, 17:36
Finanziell entscheidend, aber: Einen Elterngeldantrag zu stellen ist nicht ganz trivial.
Finanziell entscheidend, aber: Einen Elterngeldantrag zu stellen ist nicht ganz trivial. (Foto: Christin Klose/dpa)

Halle (Saale) - Frisch Eltern geworden? Dann kann das Elterngeld finanzielle Unterstützung bieten, falls Mamas und Papas in den Folgemonaten beruflich kürzertreten wollen.

Lesen Sie auch: Elterngeld ist steuerfrei – und kann trotzdem teuer werden

Die Lohnersatzleistung gibt es in verschiedenen Varianten, die sich in der Höhe der Leistung und der Länge der Auszahlung unterscheiden. Wir haben Experten gefragt, welche Möglichkeiten Paaren zur Verfügung stehen, wie man die Leistung erhält und worauf man rund um das Elterngeld achten sollte. Hier ein Überblick:

Auch interessant: Elterngeld in Sachsen-Anhalt -Warum Mütter und Väter lange warten müssen

Was ist Elterngeld – und wer hat Anspruch?

Elterngeld ist eine staatliche Lohnersatzleistung für Mütter und Väter, die nach der Geburt ihres Kindes beruflich kürzertreten. Anspruch haben nicht nur Angestellte, sondern auch Selbstständige, Erwerbslose und Studierende, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Eltern betreuen und erziehen ihr Kind selbst
  • gemeinsamer Haushalt mit dem Kind in Deutschland
  • maximal 32 Wochenstunden Erwerbstätigkeit nach der Geburt

Teilzeitarbeit während des Elterngeldbezugs ist also erlaubt.

Lesen Sie auch: Statistik Sachsen-Anhalt - Trendwende: Erstmals kümmern sich Väter wieder weniger um ihre Kinder

Wichtig: Seit April 2025 gilt eine neue Einkommensgrenze. Das gemeinsam zu versteuernde Einkommen der Eltern darf im Kalenderjahr vor der Geburt 175.000 Euro nicht überschreiten (zuvor: 200.000 Euro). Maßgeblich ist dabei nicht das Bruttoeinkommen, sondern das steuerlich bereinigte Einkommen.

Elterngeld beantragen: Das sollten Eltern wissen

Dazu muss nach der Geburt des Kindes ein Antrag bei der zuständigen Elterngeldstelle gestellt werden. Diese findet man zum Beispiel auf der Seite des Familienministeriums.

Der Antrag sieht in jedem Bundesland ein wenig anders aus und auch die zuständige Stelle kann variieren - vom Jugendamt bis zur Landeskreditbank. „Damit Sie schnellstmöglich Ihr Elterngeld erhalten, sollten Sie möglichst zügig nach der Geburt die Anträge zusammenstellen und bei Ihrer zuständigen Elterngeldstelle einreichen“, sagt Felix Böhme, Gründer des Internetportals „Einfach Elterngeld“. 

Beschäftigte sollten eine mögliche Elternzeit zudem mindestens sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn beim Arbeitgeber anmelden.

Das Elterngeld wird höchstens drei Monate rückwirkend gezahlt. Am besten geht man den Antrag darum schon vor der Geburt des Kindes durch, denn es gibt einiges, was bedacht werden muss.

Welche Elterngeld-Varianten gibt es?

In ihrem Antrag auf Elterngeld können Mütter und Väter dann laut Michael Sittig, Jurist und Rechtsexperte bei der Stiftung Warentest, zwischen dem Basiselterngeld, dem Elterngeld Plus oder einer Kombination beider Varianten wählen.

Basiselterngeld: Die klassische Variante

Das Basiselterngeld beträgt 300 bis 1.800 Euro im Monat. Als Faustregel gilt laut Michael Sittig: Rund 65 Prozent des bisherigen Nettogehalts werden ersetzt.

  • insgesamt bis zu 14 Monate für beide Eltern
  • ein Elternteil: mindestens 2, maximal 12 Monate
  • 2 zusätzliche Partnermonate, wenn sich beide an der Betreuung beteiligen

Ein gleichzeitiger Bezug beider Eltern ist nur in einem Monat innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate möglich. Ausnahmen gelten bei Frühchen und Mehrlingen. Den sogenannten Partnerschaftsbonus gibt es außerdem auch für Alleinerziehende.

Extra-Boni:

  • Mehrlingszuschlag: 300 Euro für jedes weitere Kind
  • Geschwisterbonus: 10 Prozent zusätzlich (mindestens 75 Euro), wenn weitere kleine Kinder im Haushalt leben

Elterngeld Plus: Mehr Zeit, weniger Geld – aber oft sinnvoll

Beim Elterngeld Plus wird der Monatsbetrag halbiert, dafür verdoppelt sich die Bezugsdauer. Die Zahlung liegt zwischen 150 und 900 Euro pro Monat.

Der große Vorteil: Elterngeld Plus lässt sich optimal mit Teilzeitarbeit kombinieren.
Die Berechnung erfolgt auf Basis der Einkommensdifferenz vor und nach der Geburt.

„Die Faust­regel lautet“, sagt Michael Sittig, „ist das Teil­zeit-Netto­einkommen ungefähr halb so hoch wie das Netto­gehalt vor der Geburt des Kindes, holen Eltern mit dem Elterngeld Plus das Optimum heraus“.

Die Höhe des Elterngeld Plus lässt sich Michael Sittig zufolge in etwa wie folgt prognostizieren: Pro Monat gibt es rund 65 Prozent der Differenz zwischen anzurechnendem Einkommen vor und nach der Geburt.

Partnerschaftsbonus: Extra-Monate für geteilte Betreuung

Bei Eltern, die in Teilzeit arbeiten, wird das Eltern­geld auf der Basis des Einkommens­unter­schieds zwischen „Netto­ vor der Geburt“ und „Netto­ nach der Geburt“ errechnet.

Durch die finanzielle Deckelung können Eltern zwar schnell an die entsprechende Grenze stoßen. Der Vorteil liegt aber darin, dass es sich mit den Teilzeiteinkommen kombinieren lässt und die Laufzeit doppelt so lang ist.

Der Partnerschaftsbonus belohnt Eltern, die gleichzeitig in Teilzeit arbeiten (24 bis 32 Stunden pro Woche). Dafür gibt es zusätzliche Elterngeld-Plus-Monate – auch für Alleinerziehende.

So wird das Elterngeld berechnet

„Bei Angestellten gilt der laufend und pauschal versteuerte Lohn“, sagt Felix Böhme. „Das heißt, Einmalbezüge, sonstige Bezüge und steuerfreie Lohnbestandteile zählen nicht mit rein.“ 

Für Angestellte zählen nur laufende, steuerpflichtige Lohnbestandteile (in der Abrechnung mit „L“ gekennzeichnet). Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld bleiben außen vor.

  • maximal anrechenbares Einkommen: 2.770 Euro netto
  • davon werden rund 65 Prozent ersetzt
  • Höchstbetrag: 1.800 Euro monatlich

Mutterschaftsgeld nach der Geburt gilt rechtlich bereits als Elterngeld. Deshalb verkürzt sich der Bezugszeitraum für Mütter entsprechend.

Wer wenig oder gar nichts verdient hat, erhält den Mindestbetrag:

  • 300 Euro Basiselterngeld
  • 150 Euro Elterngeld Plus
  • Selbstständige orientieren sich am Gewinn des Vorjahres.

Elterngeld berechnen: Online-Tool hilft

Wer genauer berechnen möchte, mit welcher Leistung er oder sie rechnen kann, kann dafür den Elterngeldrechner des Familienportals im Netz verwenden.