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Mutterschaft Ministerin will mehr Unterstützung für lesbische Paare mit Kindern

Lesbische Paare müssen in Deutschland ein Adoptionsverfahren durchlaufen, bevor beide Frauen rechtlich Eltern desselben Kindes sind. Die Bundesjustizministerin will das ändern.

Von dpa/kna Aktualisiert: 27.10.2025, 21:05
In lesbischen Beziehungen muss die Partnerin der Frau, die das Kind zur Welt bringt, ein Adoptionsverfahren betreiben, um rechtlicher Elternteil zu werden. 
In lesbischen Beziehungen muss die Partnerin der Frau, die das Kind zur Welt bringt, ein Adoptionsverfahren betreiben, um rechtlicher Elternteil zu werden.  (Symbolbild: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa)

Berlin - Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will lesbische Paare mit Kindern rechtlich besserstellen. Es gebe derzeit ein langwieriges Adoptionsverfahren, bevor beide Frauen rechtliche Eltern eines Kindes sind, sagte Hubig der "Wochentaz". Es brauche dringend eine neue gesetzliche Regelungen. Daran arbeite ihr Haus. Sie könne sich eine "doppelte Mutterschaft" vorstellen. "Aber wir sind in einer Koalition. Da gehört auch gegenseitige Rücksichtnahme dazu".

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Die Ampel-Regierung wollte eine "Mitmutterschaft" oder "doppelte Mutterschaft" einführen. Der damalige Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte eine schrittweise Einführung vorgeschlagen und entsprechende Eckpunkte für einen Gesetzentwurf vorgelegt.

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Diese konnte die Ampel nicht mehr in einer entsprechenden Reform durchsetzen. In der jetzigen Regierung stehen CDU und CSU dem Vorhaben - anders als die SPD - kritisch gegenüber.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hält es für sinnvoll, eine gemeinsame Mutterschaft ab Geburt zu ermöglichen. 
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hält es für sinnvoll, eine gemeinsame Mutterschaft ab Geburt zu ermöglichen. 
(Foto: Michael Kappeler/dpa)

Derzeit sei nicht geregelt, was passiere, wenn die biologische Mutter vor Abschluss eines Adoptionsverfahrens sterbe, so Hubig weiter. Das Kind habe dann keine Sicherheit, dass die Partnerin rechtlich elterliche Verantwortung trage. "Das sind große Belastungen", betonte die Ministerin. Es gehe auch um die Rechte des biologischen Vaters. Diese spielten bei Samenbanken keine Rolle, weil der genetische Vater in diesen Fällen kein rechtlicher Vater des Kindes werden könne.

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Bei privaten Samenspenden, sogenannten Becherspenden, sei das anders. Da komme es auf die konkrete Konstellation an. Das seien schwierige Fragen, "über die wir uns vertieft Gedanken machen müssen", sagte die Ministerin. Sie wünsche sich zügige Entscheidungen ohne vorherige Aufforderung vom Bundesverfassungsgericht. Derzeit sind dort mehrere Fälle betroffener Frauen anhängig.

Ampel-Reform kam nicht mehr zustande 

Konkrete Pläne für eine Co-Mutterschaft gab es im Bundesjustizministerium bereits im Herbst 2024. Nach dem Bruch der Ampel-Koalition wurden sie jedoch nicht umgesetzt. Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD sieht diesbezüglich keine Änderungen im Abstammungsrecht vor. Generell werde man sich bei etwaigen Reformen im Familienrecht „vom Wohl des Kindes leiten lassen“, heißt es hier nur recht allgemein.

Hubig hält eine Änderung an dieser Stelle jedoch für sinnvoll, auch mit Verweis auf anhängige Verfahren zur Co-Mutterschaft. „Mehrere deutsche Gerichte halten das geltende Abstammungsrecht in diesem Punkt für verfassungswidrig“, sagt die Ministerin, die vor ihrem Wechsel nach Berlin Bildungsministerin von Rheinland-Pfalz war. Sie würde sich wünschen, „dass wir für sinnvolle Reformen des Familienrechts nicht erst warten, bis das Bundesverfassungsgericht uns dazu eine Aufforderung schickt“. 

Keine neue „Verantwortungsgemeinschaft“

Die notariell beurkundete „Verantwortungsgemeinschaft“, ein anderes Vorhaben von Ex-Justizminister Marco Buschmann (FDP), das nicht in die Tat umgesetzt wurde, hält die Ministerin dagegen für verzichtbar. Dabei ging es um Menschen, die keine Liebesbeziehung haben, aber füreinander im Alltag Verantwortung übernehmen wollen. Als Beispiele hatte Buschmann damals Alleinerziehende genannt, die sich gegenseitig unterstützen, oder alleinstehende Seniorinnen, die zusammen in einer Wohngemeinschaft leben. 

„Das klang für viele erstmal zeitgemäß“, sagte Hubig. Doch die Idee sei wohl nicht ausgereift gewesen. Rückmeldungen aus Gesellschaft und Wissenschaft hätten gezeigt, dass niemand dieses neue Rechtsinstitut brauche. Der Mehrwert wäre allenfalls ein symbolischer gewesen.