1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Familie
  6. >
  7. Häusliche Gewalt und Kinderschutz: Schlägt er sie – verliert er das Kind? Justizministerin plant drastische Änderung

Häusliche Gewalt und Kinderschutz Schlägt er sie – verliert er das Kind? Justizministerin plant drastische Änderung

Wer Gewalt ausübt, soll künftig nicht nur strafrechtlich belangt werden – sondern auch seine Kinder nicht mehr sehen dürfen. Justizministerin Stefanie Hubig will das Umgangsrecht von Tätern deutlich einschränken. Selbst bei psychischer Gewalt könnten neue Regeln greifen.

Von Fatima Abbas 24.06.2025, 09:00
Die Bundesregierung will schärfer gegen häusliche Gewalt vorgehen.
Die Bundesregierung will schärfer gegen häusliche Gewalt vorgehen. (Foto: dpa)

Berlin. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will das Sorge- und Umgangsrecht für Gewalttäter stärker einschränken. «Wer seine Partnerin schlägt, muss damit rechnen, dass er sein Kind nicht mehr sehen darf – oder nur im Beisein einer Begleitperson», sagte die SPD-Politikerin den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

Lesen Sie auch: Fehlentscheidung vom Jugendamt Nicht zum Wohl des Kindes? Warum ein Gericht den Entzug des Sorgerechts rügt

Bisher kann das Sorge- und Umgangsrecht eines Elternteils nur dann eingeschränkt werden, wenn das Kind selbst Gewalt erfährt - aber nicht, wenn die Partnerin oder der Partner misshandelt wird.

Auch interessant: Erzwungener Besuch beim Vater – trotz Flucht der Mutter ins Frauenhaus

Wer schlägt, riskiert Umgangsverbot mit den Kindern

«Wir müssen klar im Gesetz festschreiben: Bei Gewalt gegen den anderen Elternteil kann auch der Umgang mit dem Kind beschränkt oder sogar ausgeschlossen werden. Denn das Kind leidet ja mit, wenn der Vater die Mutter verprügelt», sagte Hubig.

Die Justizministerin hatte bereits vor einigen Tagen im Bundestag angekündigt, mehrere Reformen anschieben zu wollen, die den Schutz gegen häusliche Gewalt stärken sollen.

Hubig betonte in dem Interview, dass die Einschränkung des Sorge- und Umgangsrechts künftig auch wegen psychischer Gewalt gerechtfertigt sein könne - «zum Beispiel wegen schwerer Beleidigungen oder Bedrohungen».

Kinderschutz neu gedacht – auch bei psychischer Gewalt

Die Ministerin kündigte an, auch das Mietrecht ändern zu wollen, um Frauen besser vor Gewalt zu schützen. «Wer von häuslicher Gewalt betroffen ist, muss so schnell wie möglich aus einem gemeinsamen Mietvertrag herauskommen - auch dann, wenn der Ex-Partner sich stur stellt», sagte sie im Funke-Interview.

Viele Betroffene wollten den Neuanfang in einer anderen Wohnung. «Das ist häufig eine Nervenprobe. Oft dauert es zu lange, aus einem gemeinsamen Mietvertrag mit dem Ex-Partner herauszukommen.» Daher prüfe sie, wie die Situation für Betroffene per Gesetz verbessert werden könne.