Vorschriften der Luftverkehrsordnung beachten und Versicherung prüfen / Ohne Sondergenehmigung nur 100 Meter hoch Familienspaß beim Drachensteigen - aber nicht überall erlaubt
Magdeburg (rgm/cbi) l Wenn sich die Blätter verfärben und die Herbstwinde übers Land fegen, ist es die beste Zeit, um Drachen steigen zu lassen, gerade am Sonnabend, als ein kräftiger Wind blies, ein tolles Erlebnis für die ganze Familie. "Doch Vorsicht ist geboten, denn nicht überall darf man jedes Modell starten lassen", sagt Stephan Gelhausen, Leiter des Informationszentrums der deutschen Versicherer "Zukunft klipp+klar". In Natur- und Schutzgebieten sowie im Umkreis von Flughäfen, Landeplätzen und Segelfluggeländen haben Drachen nichts zu suchen.
Der Mindestabstand sollte mindestens drei Kilometer vom Sportflugplatz und sechs Kilometer vom Flughafen betragen. Achtung auch bei Hochspannungsleitungen, elektrifizierten Bahngleisen, Autobahnen, Industriegebieten und dichtbesiedelten Wohngebieten. Hier sollte der Abstand mindestens 600 Meter betragen. Der Paragraph 16 der Luftverkehrsordnung schreibt vor, dass beispielsweise das Seil eines normalen Drachens nicht länger als 100 Meter sein darf, es sei denn, man verfügt über eine Ausnahmegenehmigung.
Die Schnur sollte möglichst kein Metall enthalten
Die Schnur sollte wegen der Leitfähigkeit kein Metall enthalten und möglichst aus einem Material sein, dass auch bei feuchter Witterung ungefährlich ist. Drachen nie über Mensch und Tier fliegen lassen, denn die Leinen können Verletzungen verursachen. Schließlich darf der Drachen nur bei Windstärken geflogen werden, die der Drachen-Pilot auch beherrscht.
Für leichtgewichtige Modellflieger (Drachen und Modellflugzeuge mit weniger als fünf Kilogramm Gewicht und ohne Verbrennungsmotor) gilt eine gesetzliche Versicherungspflicht. Diese Flugobjekte waren bis zum Inkrafttreten der Änderungen der Luftverkehrszulassungsordnung am 11. August 2005 in der Regel in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert. Jetzt brauchen sie eine spezielle Police für Luftfahrzeuge. Lediglich reines Spielzeug ist davon ausgenommen. Doch was genau darunter zu verstehen ist, hat der Gesetzgeber noch nicht definiert.
Modell-Piloten sollten sich mit ihrem Privathaftpflichtversicherer in Verbindung zu setzen. Versicherungsunternehmen bieten mitunter an, diesen Schutz gegen Aufpreis in die private Haftpflichtversicherung aufzunehmen. Drachen- und Modellfliegerbesitzern ist zu empfehlen, sich vor dem Start der Flugobjekte vom privaten Haftpflichtversicherer eine Versicherungsbestätigung geben zu lassen.