1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Finanzen
  6. >
  7. Wohnung, Papiere, Finanzen: An diese 6 Punkte sollte Ehepaare im Trennungsfall denken

Wohnung, Papiere, Finanzen An diese 6 Punkte sollte Ehepaare im Trennungsfall denken

Nicht nur emotional, auch juristisch und bürokratisch ist eine Trennung regelmäßig belastend. Um nichts Wichtiges zu übersehen, sollten Sie rechtzeitig die nötigen Weichen stellen.

Von Monika Hillemacher, dpa 26.05.2025, 00:05
Zum einen ist da der Trennungsschmerz. Zum anderen müssen Ex-Partner nach dem Ende ihrer Beziehung so manche Bürokratie in Angriff nehmen.
Zum einen ist da der Trennungsschmerz. Zum anderen müssen Ex-Partner nach dem Ende ihrer Beziehung so manche Bürokratie in Angriff nehmen. Christin Klose/dpa-tmn

München/Berlin - Die Ehe ist nicht mehr zu retten, die Trennung unvermeidlich. In dieser Situation sind viele Dinge zu regeln. Eine Liste hilft Ihnen, an Weichenstellungen zu denken, die im emotionalen Stress schnell aus dem Blick geraten können. Die aber – auch hinsichtlich einer möglicherweise angestrebten Scheidung – wichtig sind. Sieben Punkte und Praxistipps:

1. Auszug planen und Nutzungsrecht an der Wohnung behalten

„Ich will raus hier - jetzt sofort.“ Bei einer Trennung ist der Wunsch verständlich, die gemeinsame Wohnung oder das Eigenheim schnellstens zu verlassen. Manchmal ist ein Auszug sogar unvermeidlich. Ziehen Sie spontan aus, sollten Sie auf dem Schirm haben, dass Sie mit dem Auszug womöglich Partner oder Partnerin das alleinige Nutzungsrecht an der Wohnung überlassen. Und zwar für die Dauer der Trennung bis zur Rechtskraft der Scheidung.

Vermeiden lässt sich das, indem Sie dem zurückgebliebenen Partner „innerhalb von sechs Monaten nach dem Auszug ernsthaft Rückkehrwillen kundtun“, sagt Familienrechtlerin Maria Demirci. Machen Ausziehende das nicht, gehe die Möglichkeit verloren, später während der Trennungszeit „mittels eines gerichtlichen Antrags die Wohnung für sich zu beanspruchen“.

Bei einem absehbaren Beziehungsende sollte die Suche nach einer neuen Bleibe frühzeitig beginnen, was schon dem engen Wohnungsmarkt geschuldet ist. Wer das selbstgenutzte Eigenheim verlässt, sollte im Kopf haben, dass bei einem möglichen Verkauf Spekulationssteuer zu seinen Lasten anfallen kann.

2. Persönliche Unterlagen einpacken

Wenn schon raus, dann auch richtig. Deshalb sollten Sie beim Auszug gleich an wichtige Dokumente wie zum Beispiel Ausweis- und Rentenpapiere denken und diese mitnehmen. Rentenunterlagen sind etwa nützlich, wenn Sie vor einer Scheidung Ihr Rentenkonto klären wollen, damit der Versorgungsausgleich erstellt werden kann.

3. Sofort Unterhalt beantragen

Wirtschaftlich schwächeren Partnerinnen und Partnern steht Trennungsunterhalt zu. Das Geld fließt jedoch nicht automatisch. „Unterhalt muss ausdrücklich geltend gemacht werden“, sagt Demirci. Das geht des Öfteren genauso unter wie die Maßgabe, dass dies sofort nach der Trennung geschehen sollte.

Denn wer abwartet, geht zumindest für die Vergangenheit leer aus. Grundsätzlich wird nicht rückwirkend gezahlt: Ist man untätig und fordert erst Monate nach der Trennung Unterhalt ein, könne man diesen nicht ab dem Zeitpunkt der Trennung verlangen, erklärt die Anwältin. Dasselbe treffe auf Kindesunterhalt zu, sofern aus der gemeinsamen Beziehung Kinder hervorgegangen sind.

Gefordert wird entweder eine konkrete Summe, sofern bereits bekannt ist, welcher Unterhalt genau verlangt werden kann. Oder Unterhaltsberechtigte sollten eine sogenannte Stufenmahnung aussprechen, die lediglich den Anspruch auf Unterhalt anmeldet, nicht aber eine konkrete Summe beziffert. Im Zuge dessen wird vom Besserverdienenden Auskunft über dessen Einkommen verlangt, um auf Basis der Abgaben den Unterhalt auszurechnen. (Ex-)Paare können sich alternativ auch auf einen Betrag einigen.

4. Unterhalt steuerlich absetzen

Zahlende können den Unterhalt an dauernd getrenntlebende oder geschiedene Ehegatten von der Steuer abziehen. Das geht auf zwei verschiedene Arten: Entweder als außergewöhnliche Belastung - dann sind für 2025 maximal 12.096 Euro absetzbar, sofern der Betrag über der zumutbaren Belastungsgrenze liegt. Oder in voller Höhe als Sonderausgabe von bis zu 13.805 Euro für das Jahr 2025 plus etwaige Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung, falls Ex-Partner diese weiter übernehmen, erklärt Erich Nöll, Geschäftsführer des Bundesverbands Lohnsteuerhilfevereine. 

Der Unterschied ist folgender: Für die erste Möglichkeit benötigen Unterhaltszahlende nicht die Zustimmung des Unterhaltsempfängers. Sie können den Steuervorteil einfach für sich nutzen. Die zweite Möglichkeit können Unterhaltszahlende hingegen nur dann anwenden, wenn die oder der Ex zustimmt. Denn im Gegenzug muss der Empfänger die Unterhaltsleistungen versteuern, den dadurch entstandenen Nachteil bekommen sie aber vom Unterhaltszahlenden ausgeglichen.

Achtung: „Eine Kombination von Sonderausgabenabzug und Abzug als außergewöhnliche Belastung gibt es nicht“, betont Nöll. Von Jahr zu Jahr können Zahlende allerdings neu entscheiden, welcher Abzug für sie unter dem Strich günstiger ist. 

5. Bezugsberechtigung bei Versicherungen ändern

In intakten Beziehungen sind meistens Partnerin und Partner als Bezugsberechtigte von Lebens- und Rentenversicherungen eingetragen. Geht man auseinander, ist es Maria Demirci zufolge sinnvoll, die Berechtigung umzustellen. Sonst kann es passieren, dass der oder die (künftige) Ex im Todesfall in den Genuss der Versicherungssumme kommt.

Voraussetzung ist, dass der Vertrag eine widerrufliche Bezugsberechtigung beinhaltet. Für die Änderungen reicht häufig eine kurze Information an den Versicherer.

6. Vollmachten widerrufen

Wer Vorsorgevollmachten und Patientenverfügung erstellt hat, überträgt darin häufig dem Partner oder der Partnerin die Entscheidungsbefugnis. Das zeugt von tiefem persönlichem Vertrauen. Mit der Trennung ist das in der Regel zerstört. Deshalb sollten Vollmachten zügig widerrufen werden.