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Aufbewahrungsfristen Diese steuerlichen Unterlagen dürfen entsorgt werden

Platz schaffen im Archiv: Zum Jahreswechsel können wieder alte Unterlagen entsorgt werden. Doch Vorsicht: Nicht alles darf sofort in den Reißwolf.

Von dpa Aktualisiert: 16.08.2022, 08:34
Zum Jahreswechsel kann wieder im Archiv aufgeräumt werden: Alte Unterlagen dürfen nach bestimmten Fristen entsorgt werden.
Zum Jahreswechsel kann wieder im Archiv aufgeräumt werden: Alte Unterlagen dürfen nach bestimmten Fristen entsorgt werden. Benjamin Nolte/dpa-tmn

Berlin - Wichtige steuerliche Unterlagen dürfen nicht sofort entsorgt werden. Häufig gilt eine 10-jährige Aufbewahrungsfrist, erklärt der Bund der Steuerzahler. Diese beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung in der Buchführung vorgenommen oder die Eröffnungsbilanz oder der Jahresabschluss aufgestellt wurde.

Nach dem 31. Dezember können daher Bücher, Inventare, Bilanzen, Rechnungen und Buchungsbelege, die vor dem 1. Januar 2012 aufgestellt wurden, vernichtet werden, wenn die Steuerbescheide endgültig sind. Für Geschäftsbriefe und sonstige Unterlagen, wie zum Beispiel Lohnunterlagen, gilt eine 6-jährige Aufbewahrungsfrist. Solche Unterlagen, die vor dem 1. Januar 2016 entstanden sind, können ebenfalls vernichtet werden, wenn die Steuerbescheide endgültig sind.