1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Finanzen
  6. >
  7. Was sich zum 1. Juli ändert: Pflege, Rentenerhöhung und Steuererklärung

Es geht ums Geld Was sich zum 1. Juli ändert: Pflege, Rentenerhöhung und Steuererklärung

Im neuen Monat können sich Rentnerinnen und Rentner über mehr Geld auf dem Konto freuen. Welche zwei Berufsgruppen auch ein Plus im Geldbeutel erwartet.

Von DUR, dpa 27.06.2025, 14:57
Zum Juli ändert sich einiges: Rentner dürfen sich über mehr Geld freuen. Was noch geändert wird.
Zum Juli ändert sich einiges: Rentner dürfen sich über mehr Geld freuen. Was noch geändert wird. Symbolfoto: IMAGO / Sven Simon

Berlin. – Gerade in der Urlaubszeit kommt etwas mehr Geld auf dem Konto gerade recht. Wo mehr drin ist und welche Änderungen der Juli sonst noch bringt:

Rentenerhöhung im Juli: Mehr Geld im Portemonnaie

Rentnerinnen und Rentner bekommen zum 1. Juli 3,74 Prozent höhere Bezüge. Beispielsweise bringt die Erhöhung bei einer Rente von 1.000 Euro monatlich 37,40 Euro mehr. Für eine Standardrente bei durchschnittlichem Verdienst und 45 Beitragsjahren bedeutet die Rentenanpassung einen Anstieg um 66,15 Euro im Monat.

Opferrente steigt

Höher fallen auch die Entschädigungen für die Opfer des SED-Regimes aus. Die Rente für ehemalige DDR-Häftlinge steigt um 70 Euro auf monatlich 400 Euro.

Lesen Sie auch: Erneuter Preisschock: Pflegekosten in Sachsen-Anhalt steigen stärker als erwartet

Mehr Rente für Witwen und Witwer

Nicht nur die Alters- und Opferrenten steigen im Juli, auch die Witwen- und Witwerrenten werden in gleichem Maße erhöht. Darüber hinaus steigt der Freibetrag. Rentner dürfen dann mehr eigenes Einkommen haben, ohne dass Ihnen die Hinterbliebenenrente gekürzt wird.

Erwerbsminderungsrente wird erhöht

Und noch eine Rentenart wird im Juli steigen: die Erwerbsminderungsrente. Sie wird ebenfalls um 3,74 Prozent erhöht. 

Mehr Geld in der Altenpflege

Beschäftigte in der Altenpflege bekommen mehr Geld. Der Mindestlohn pro Stunde steigt für Pflegefachkräfte auf 20,50 Euro, für qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 17,35 Euro und für Pflegehilfskräfte auf 16,10 Euro.

Abgabe der Steuererklärung: Ende Juli fällig

Die Steuererklärung für das Kalenderjahr 2024 muss bis zum 31. Juli 2025 abgegeben werden, wie unter anderem das Bayerische Landesamt für Steuern informiert. Für Menschen, die sich steuerlich beraten lassen, verlängert sich die Frist auf den 30. April 2026. Ausnahmen gibt es unter anderem für Land- und Forstwirte.

Ähnliches Thema: Mehr Geld für Pflegefamilien in Sachsen-Anhalt

Flexibilität bei Pflege: Mehr Leistung bei Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Pflegende Angehörige bekommen mehr Flexibilität. Die Leistungen der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege werden zu einem kalenderjährlichen Gesamtbetrag von 3.539 Euro zusammengefasst.

Die sogenannte Verhinderungspflege kann zudem in Anspruch genommen werden, ohne dass der Angehörige die zu pflegende Person bereits sechs Monate gepflegt haben muss.

Voraussetzung ist, dass mindestens Pflegegrad 2 festgestellt wurde. Gründe für eine Verhinderung können etwa Krankheit oder Urlaub des Pflegenden sein – ab Pflegegrad 2 springt die Pflegeversicherung für die Kosten für einen Ersatz ein.

Mehr Geld für Bundestagsabgeordnete

Für die 630 Abgeordneten im Bundestag gibt es höhere Bezüge: Zum 1. Juli steigen ihre Diäten um 5,4 Prozent auf rund 11.834 Euro.