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Basis oder Plus? So wählen Eltern das richtige Elterngeld-Modell

Sich ganz aufs Elternsein fokussieren, die Arbeit einfach mal ruhen lassen: Mit dem Bezug von Elterngeld können junge Familien das tun. Doch wie genau geht das? Und worauf sollte man achten?

Von Beate Kaufmann, dpa 11.12.2025, 00:05
Alles verstanden? Einen Elterngeldantrag zu stellen ist nicht ganz trivial.
Alles verstanden? Einen Elterngeldantrag zu stellen ist nicht ganz trivial. Christin Klose/dpa-tmn

Berlin - Frisch Eltern geworden? Dann kann das Elterngeld finanzielle Unterstützung bieten, falls Mamas und Papas in den Folgemonaten beruflich kürzertreten wollen.

Die Lohnersatzleistung gibt es in verschiedenen Varianten, die sich in der Höhe der Leistung und der Länge der Auszahlung unterscheiden. Wir haben Experten gefragt, welche Möglichkeiten Paaren zur Verfügung stehen, wie man die Leistung erhält und worauf man rund um das Elterngeld achten sollte. Hier ein Überblick:

Wer bekommt Elterngeld?

Grundsätzlich haben alle Mütter und Väter Anspruch auf Elterngeld - also nicht nur Angestellte, sondern auch Selbstständige, Erwerbslose und Studierende - wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind: Sie betreuen und erziehen das Kind selbst, leben mit ihm in einem gemeinsamen Haushalt in Deutschland und sind nach der Geburt durch­schnitt­lich nicht mehr als 32 Stunden in der Woche erwerbs­tätig. Eine Teilzeitbeschäftigung während des Elterngeldbezugs ist also grundsätzlich erlaubt.

Außerdem darf seit April 2025 das gemein­sam zu versteuernde Einkommen - Achtung, das ist nicht das Jahresbruttoeinkommen - der Eltern im Kalender­jahr vor der Geburt nicht mehr als 175.000 Euro (zuvor waren es 200.000 Euro) betragen. Das zu versteuernde Einkommen ergibt sich aus den gemeinsamen Bruttoeinkünften abzüglich der Freibeträge, Werbungskosten und sonstiger steuerlich abziehbarer Aufwendungen. Elterngeld gibt es in drei Varianten: das Basiselterngeld, das Elterngeld Plus und den Partnerschaftsbonus.

Wie bekommt man Elterngeld?

Dazu muss nach der Geburt des Kindes ein Antrag bei der zuständigen Elterngeldstelle gestellt werden. Diese findet man zum Beispiel auf der Seite des Familienministeriums. Der Antrag sieht in jedem Bundesland ein wenig anders aus und auch die zuständige Stelle kann variieren - vom Jugendamt bis zur Landeskreditbank. „Damit Sie schnellstmöglich Ihr Elterngeld erhalten, sollten Sie möglichst zügig nach der Geburt die Anträge zusammenstellen und bei Ihrer zuständigen Elterngeldstelle einreichen“, sagt Felix Böhme, Gründer des Internetportals „Einfach Elterngeld“. 

Beschäftigte sollten eine mögliche Elternzeit zudem mindestens sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn beim Arbeitgeber anmelden.

Das Elterngeld wird höchstens drei Monate rückwirkend gezahlt. Am besten geht man den Antrag darum schon vor der Geburt des Kindes durch, denn es gibt einiges, was bedacht werden muss. In ihrem Antrag auf Elterngeld können Mütter und Väter dann laut Michael Sittig, Jurist und Rechtsexperte bei der Stiftung Warentest, zwischen dem Basiselterngeld, dem Elterngeld Plus oder einer Kombination beider Varianten wählen.

Was ist das Basiselterngeld?

Beim Basiselterngeld können Paare (und getrennt Erziehende) maximal 14 Basiselterngeldmonate untereinander aufteilen. Die Höhe des Basiselterngeldes liegt zwischen 300 und 1.800 Euro. Als grobe Faustregel lässt sich Michael Sittig zufolge sagen, dass etwa 65 Prozent des Nettolohns als Basiselterngeld ausgezahlt werden, den Männer oder Frauen vor Geburt eines Kindes bekommen haben.

Ein Elternteil kann mindestens zwei und höchstens zwölf Monate Basiselterngeld beantragen. Der Anspruch auf Basiselterngeld gilt nur innerhalb der ersten 14. Monate des Kindes. Wenn der andere Elternteil auch zugunsten der Kinderbetreuung zu Hause bleibt oder in Teilzeit geht, kann man zusätzlich zwei Partnermonate beantragen. Den sogenannten Partnerschaftsbonus gibt es außerdem auch für Alleinerziehende.

Ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld beider Elternteile ist nur in einem der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes möglich. Davon kann man einen Monat gemeinsam Elternzeit nehmen, den zweiten muss der Partner oder die Partnerin alleine nehmen. Ein Ausnahmefall gilt bei Mehrlingen oder Frühchen: Hier kann man das Basiselterngeld auch zwei Monate parallel beziehen. 

„Eltern, die Mehr­linge bekommen, erhalten außerdem einen Zuschlag in Höhe von 300 Euro für das zweite und jedes weitere Kind“, sagt Michael Sittig. Sind bereits Geschwister im Haus, gibt es einen Geschwisterbonus: Dann kommen zehn Prozent on top, mindestens aber 75 Euro. Den Bonus gibt es, wenn neben dem Neugeborenen schon ein weiteres Kind unter drei Jahren im Haushalt lebt oder zwei oder mehr ältere Kinder, die noch nicht sechs Jahre alt sind.

Was ist das Elterngeld Plus?

Neben dem Basiselterngeld gibt es das Elterngeld Plus. Damit kann das Elterngeld auf die doppelte Laufzeit gestreckt werden, dafür gibt es aber maximal die Hälfte der Leistung. Der Auszahlungsbetrag schwankt entsprechend zwischen 150 und 900 Euro. Dennoch muss die Gesamtsumme für die frischgebackenen Eltern unterm Strich nicht dieselbe sein. Sie ist sogar nur dann gleich, wenn die Eltern während der Elternzeit nicht arbeiten. Was sich für wen rechnet, ist sehr persönlich und entsprechend unterschiedlich. 

„Die Faust­regel lautet“, sagt Michael Sittig, „ist das Teil­zeit-Netto­einkommen ungefähr halb so hoch wie das Netto­gehalt vor der Geburt des Kindes, holen Eltern mit dem Elterngeld Plus das Optimum heraus“. Bei Eltern, die in Teilzeit arbeiten, wird das Eltern­geld auf der Basis des Einkommens­unter­schieds zwischen „Netto­ vor der Geburt“ und „Netto­ nach der Geburt“ errechnet.

Durch die finanzielle Deckelung können Eltern zwar schnell an die entsprechende Grenze stoßen. Der Vorteil liegt aber darin, dass es sich mit den Teilzeiteinkommen kombinieren lässt und die Laufzeit doppelt so lang ist. Die Höhe des Elterngeld Plus lässt sich Michael Sittig zufolge in etwa wie folgt prognostizieren: Pro Monat gibt es rund 65 Prozent der Differenz zwischen anzurechnendem Einkommen vor und nach der Geburt.

Wie wird das Elterngeld berechnet?

„Bei Angestellten gilt der laufend und pauschal versteuerte Lohn“, sagt Felix Böhme. „Das heißt, Einmalbezüge, sonstige Bezüge und steuerfreie Lohnbestandteile zählen nicht mit rein.“ In der Lohnabrechnung werden alle laufenden Bezüge mit einem „L“ gekennzeichnet. Nur diese Bezüge sind für die Elterngeldstelle relevant. Und nur bis zu einer Höhe von höchstens 2.770 Euro. Diese laufenden Bezüge werden zu 65 Prozent durch das Elterngeld ersetzt, also maximal bis zu der Höhe von 1.800 Euro. 

Die zwei Monate Mutter­schafts­geld nach der Geburt bei Arbeitnehme­rinnen, Beamtinnen und Soldatinnen gelten rechtlich schon als Elterngeldmonate, darum gibt es für sie nur 10 beziehungsweise 20 Monate Elterngeld. Wer nichts oder zu wenig verdient, bekommt den Mindestsatz von 300 Euro beim Basiselterngeld beziehungsweise 150 Euro beim Elterngeld Plus. Bei Selbstständigen zählt der Gewinn aus dem Kalender­jahr vor dem Jahr der Geburt.

Wer genauer berechnen möchte, mit welcher Leistung er oder sie rechnen kann, kann dafür den Elterngeldrechner des Familienportals im Netz verwenden.