Aktionärsrechte Virtuelle Hauptversammlung wird zur Dauerlösung
Zu Beginn der Corona-Pandemie wurde es Aktiengesellschaften erlaubt, ihre Hauptversammlung virtuell abzuhalten. Diese Regelung soll nun dauerhaft gelten. Um von ihr Gebrauch zu machen, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Berlin - Aktiengesellschaften dürfen ihre Hauptversammlung auch in Zukunft als reine Online-Veranstaltung durchführen. Mit dieser Entscheidung machte der Bundestag eine Sonderregelung aus der Frühzeit der Corona-Pandemie zur Dauerlösung und übertrug sie gleichzeitig auf die Generalversammlung von Genossenschaften.
Der FDP-Abgeordnete Thorsten Lieb sprach in der Debatte von einem zentralen Baustein zur umfassenden Digitalisierung und Modernisierung des Gesellschaftsrechts.
Die virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre wird allerdings an einige Voraussetzungen geknüpft: So muss etwa sichergestellt sein, dass die gesamte Versammlung in Bild und Ton übertragen wird. Im Gegensatz zum Pandemie-Provisorium stärkt das jetzt beschlossene Gesetz zudem die Aktionärsrechte - etwa durch die Möglichkeit, ohne Voranmeldung zu reden oder spontane Gegenanträge zu stellen.