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Verbraucherzentralen beraten Betroffene kostenlos / Nach einem Monat können Geschädigte Abschlag verlangen Flutschaden schnellstmöglich der Versicherung melden

15.06.2013, 01:17

Leipzig (dpa) l Hochwasseropfer sollten sich bald bei ihrer Versicherung melden. Denn die Schäden müssten zügig gemeldet werden, erklärt die Verbraucherzentrale Sachsen. Das gilt ebenfalls, wenn Betroffene ihre Häuser vorübergehend verlassen. Auch in diesem Fall dürfe die Schadensmeldung nicht zu lange verschoben werden.

Eine erste telefonische Kontaktaufnahme reicht nach Angaben der Leipziger Verbraucherschützer aus. Die ausführliche Meldung kann dann später folgen. Wer den Schaden schriftlich melde, sollte dies per Einschreiben mit Rückschein tun. Versicherungsnehmer müssten dem Versicherer alle Auskünfte erteilen, damit die Schadenshöhe ermittelt werden kann.

Zerstörter Hausrat darf nicht einfach entsorgt werden. Die Versicherung müsse die Möglichkeit haben, die Sachen zu begutachten, erklären die Verbraucherschützer. Betroffene sollten am besten Fotos oder Videos machen. Ist das Gebäude beschädigt, können die Nachbarn außerdem als Zeugen ein Protokoll anfertigen.

Der Schaden darf nicht größer werden. Dafür sind die Versicherten selbst verantwortlich. So müssen sie zum Beispiel Hausrat im Keller in Sicherheit bringen, wenn das ohne Gefahr möglich ist. Für Folgeschäden kommen Versicherungen in der Regel nicht auf.

Kann die genaue Schadenshöhe nicht innerhalb von einem Monat nach der Anzeige ermittelt werden, kann ein Abschlag verlangt werden. Wer Schäden selbst reparieren will, bekommt auch Geld vom Versicherer. Das klappt aber nur, wenn die Eigenleistung genau dokumentiert wird.

Wichtig zu wissen: Die Hausrat- oder Gebäudeversicherung kommt nicht in jedem Fall für Hochwasserschäden auf. Darauf weist der Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg hin. Der Schaden werde nur ersetzt, wenn der Versicherungsschutz sogenannte Elementarschäden umfasst.

Die Versicherer haben nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft Hotlines für Hochwasseropfer eingerichtet. Auf der Internetseite http://dpaq.de/2Z0Aj finden Kunden wichtige Nummern. Auch die Verbraucherzentralen beraten Opfer des Hochwassers kostenlos.

Unter Tel. 0800/100 37 11 stehen die Experten montags bis freitags zwischen 9 und 16 Uhr zu Verfügung.