Verzicht auf die Winterpause am Bau hat oft fatale Folgen Frost im Gebälk bringt Schimmel
Berlin (dapd) l Die Winterpause auf dem Bau ist aus der Mode gekommen. Heute wird auch bei Regen und Schnee weitergearbeitet, wie der Verband Privater Bauherren (VPB) beobachtet hat. Doch das Bauen im Winter habe seine Tücken, warnt der VPB. Viele Baustellen würden nicht gut betreut, und am Ende stünden Schäden am Haus. Auf jeder zweiten Baustelle bilde sich zum Beispiel im Winter Schimmel, der nur durch sehr teure Maßnahmen entfernt werden könne. Mitunter müssten Bauherren sogar Wände und Dachbalken ersetzen.
Wer im Winter bauen will, sollte sich zuvor gegen Winterschäden absichern, rät der Deutsche Anwaltsverein (DAV). Sonst drohten Rechtsstreitigkeiten. Bis zur Bauabnahme müsse die Baufirma das Gebäude sowie alle damit verbundenen Leistungen und Materialien vor Winterschäden schützen. Bauherren sollten mit der Firma klare vertragliche Regelungen treffen, wie und mit welchem Aufwand die Baustelle gesichert wird. Dabei müsse eindeutig festgelegt werden, wer zum Beispiel den Rohbau und auf der Baustelle lagernde Bauteile gegen Eis, Schnee und Dauerregen sichert und wie weit die Haftung des Unternehmers im Detail geht.
Neben der Kälte macht den Baustellen im Winter vor allem die Feuchtigkeit zu schaffen. Sie dringt in die noch nicht fertiggestellten Gebäude ein und muss konsequent entfernt werden, wenn sie keinen Schaden anrichten soll. Besonders problematisch ist es, wenn vor Einbruch des Winters noch nicht das Dach aufs Haus gesetzt und die Fenster eingebaut wurden. Dann müssen Mauerwerk und Haus geschützt werden, indem alles sorgfältig mit Folie abgedeckt wird, damit das Wasser nicht in die Steine eindringen kann. Diese würden sonst bei Frost platzen.
In den meisten Fällen dringe die Feuchtigkeit von oben ins Gebäude ein, erklärt der VPB. Während im Erdgeschoss und im ersten Stock verputzt und geheizt wird, steht die Luke zum ungedämmten Dachgeschoss weit offen. Das sei bauphysikalisch fatal. Denn die Feuchtigkeit aus dem unteren Bau zieht wie in einem Kamin nach oben und schlägt sich dort an den kühlen Dachsparren nieder.
Eigentlich müsste nun konsequent geheizt und gelüftet werden, um den Rohbau richtig zu trocknen. Das kommt aber nach den Erfahrungen des VPB oft zu kurz. Weil die meisten Häuser in dieser Bauphase noch keine funktionierende Heizung haben, wird das Heizen vernachlässigt oder ganz darauf verzichtet.
Nicht nur für Technik und Material, auch für die Gesundheit der Bauarbeiter ist die kalte Jahreszeit eine besondere Herausforderung. Es drohen Abstürze wegen glatter Flächen oder weil Öffnungen oder Glaskuppeln von Schnee bedeckt und nicht sichtbar sind. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) betont, dass auch im Winter die Verkehrswege auf der Baustelle rutschfrei und sicher begeh- und befahrbar sein müssen. Sind Baugerüste und Dachflächen vereist, dürfe darauf nicht gearbeitet werden.
Der Bauherr trägt neben den beauftragten Baufirmen und dem Architekten durchaus Verantwortung, wenn auf der Baustelle ein Unfall geschieht, so der Deutsche Anwaltverein. Denn er hat eine Verkehrssicherungspflicht. Wenn auf seinem Grundstück Bauarbeiten ausgeführt werden, muss der Eigentümer für die sogenannte Gefahrenabwehr sorgen.
Selbst wenn er seinen Architekten oder den beauftragten Bauunternehmer ausdrücklich mit der Verkehrssicherung betraut, muss er die Sicherungsmaßnahmen überwachen und koordinieren. Erkennt er Gefahren, muss er auch für deren Beseitigung sorgen.