Volksstimme-Telefonforum zum barrierefreien Wohnen Für altersgerechten Umbau sind Fördermittel möglich
Zwei Stunden lang klingelten am Dienstag ununterbrochen die Telefone, als es um den
altersgerechten Umbau der
eigenen beziehungsweise
gemieteten Wohnung ging. Wie baue ich mein Bad um, wer
bezahlt das – darum ging es
hauptsächlich. Der Finanzierungsberater Michael Klapproth und der Architekt Frank Schaper standen Rede und
Antwort. Hier einige Fragen
und Antworten noch einmal
für all jene Leser zusammengefasst, die gestern nicht
durchkamen.
Frage : Wir sind betagte Mieter. Unser Mehrfamilienhaus wird gerade saniert. Wir hätten gern eine bodengleiche Dusche, weil der Einstieg in die Badewanne sehr beschwerlich ist. Aber es soll wieder eine Wanne rein. Was können wir tun ?
Antwort : Sie können Ihren Vermieter nicht zwingen, statt der Wanne eine Dusche einzubauen. Aber Sie können ihn vielleicht noch einmal darauf hinweisen, dass es für den Einbau einer bodengleichen Dusche Fördermittel gibt. Wenn es dennoch die Wanne sein soll, so gibt es mittlerweile auch spezielle Badewannen, die man auch mit eingeschränkter Mobilität nutzen kann. Auch dafür gibt es Fördermöglichkeiten. Sie könnten allerdings auch noch einmal mit Ihrem Vermieter reden und ihm anbieten, den entsprechenden Umbau selbst zu finanzieren. Er muss aber auf jeden Fall zustimmen.
Frage : Meine Schwiegermutter zieht in unser Haus, und wir müssen dafür umbauen. Von der Pflegekasse bekommt sie Geld für den Badumbau. Können wir noch Fördermittel der KfW beantragen, wenn wir wesentlich mehr Geld investieren ?
Antwort : Ja. Das ist möglich. Man muss schauen, inwieweit die 10-Prozent-Regelung für die Fördermittel-Kombination ausgeschöpft ist. Ansonsten gibt es aus dem Programm " Altersgerechtes Umbauen " maximal 50 000 Euro zinsgünstiges Darlehen pro Wohneinheit. Dazu kommt ein Zuschuss von fünf Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 2500 Euro.
Frage : Unsere Eigentumswohnung wurde gerade saniert, und wir haben in diesem Zuge gleich das Bad behindertengerecht umgebaut. Können wir dafür noch Fördermittel bekommen ?
Antwort : Leider nein. Anträge auf Fördermittel müssen grundsätzlich vor Beginn der Baumaßnahmen gestellt werden. Im Nachhinein kann nicht gefördert werden.
Frage : Ich bin gehbehindert und komme ohne Hilfe nicht mehr in meine Wohnung im Erdgeschoss. Umziehen möchte ich nicht. Wie kann man den Zugang zur Wohnung gestalten ?
Antwort : Das hängt von den bautechnischen Gegebenheiten ab. Eventuell kommt eine Rampe infrage oder aber auch ein kleiner Lift, der direkt in ihre Wohnung führt. Reden Sie mit Ihrem Vermieter über diese Möglichkeiten. Dann prüfen Sie, welche Kostenträger bei der Finanzierung behilflich sei können. Für Ihren Vermieter wäre solch eine Maßnahme eine Investition in die Zukunft, und er könnte dafür auch Fördermittel nutzen.
Frage : Wir sind 75 Jahre alt, wohnen in unserem 40 Jahre alten Eigenheim und wollen jetzt das Bad komplett umbauen. Was sollten wir beachten, wer kann bei der Planung helfen, und wie kann man es finanzieren ?
Antwort : Holen Sie sich den Rat eines Bauplaners. Der kann Ihnen genau sagen, was in Ihrem Haus machbar ist, und was zwingend notwendig ist, um beispielsweise Fördermittel zu bekommen. Der Sanitärraum soll mindestens 1, 80 Meter mal 2, 20 Meter groß, und es sollten ausreichend Bewegungsflächen vor den Sanitärgegenständen vorhanden sein.
Frage : Wir ziehen zu unseren Kindern nach Potsdam in deren Eigenheim. Dort muss einiges altersgerecht umgebaut werden. Die Kinder haben eine Baufirma, können sie die Bauleistungen als förderfähig geltend machen ?
Antwort : Ja. Da es sich um die Leistung einer Fachfirma handelt und eine ordentliche Rechnungen mit Mehrwertsteuer ausgestellt wird, ist eine Förderung möglich. Der Kostenrahmen muss anhand von Kostenvoranschlägen abgesteckt werden, daraufhin kann man dann die Fördersumme ausmachen und beantragen. Das geschieht immer vor Vorhabenbeginn bei der Hausbank Ihrer Wahl.
Frage : Ich habe Multiple Sklerose. Mein Mann hat im Haus schon einige Erleichterungen, wie Handläufe angebracht. Wir benötigen einfach einen Rat, was noch so machbar ist und wie man das bezahlen kann.
Antwort : Am besten, Sie holen sich einen Planungsberater ins Haus, den finden Sie unter anderem bei der Architektenkammer. Wahrscheinlich wird für Sie im Haus folgendes notwendig werden : Die Veränderung der Griffhöhe der Fenster, eine Veränderungen der Bewegungsflächen im Schlafraum sowie im Küchen- und Sanitärbereich, die Verbreiterung der Türen, schwellenlose Zugänge zu allen Räumen. Beachten Sie, dass alle Maßnahmen den technischen Mindestanforderungen der einzelnen Förderbausteine der KfW entsprechen. Sie finden eine Übersicht dazu unter www. kfw. de sowie nach Postleitzahlenbereichen geordnet Sachverständige.
Frage : Unsere Altbauwohnung hat einen Höhenversatz. Das Bad liegt etwas höher. Das wollen wir ändern lassen und das Badezimmer gleich komfortabler machen. Der Vermieter stimmte zu. Jetzt geht es um die Finanzierung.
Antwort : Ihre geplante Maßnahme ist mit dem KfW-Förderprogramm " Altersgerechtes Umbauen " finanzierbar.
Antwort : Wenn Sie das Geld ausgeben, verzichten Sie eventuell auf Zinserträge. Legen Sie Ihr Geld an, erzielen Sie eventuell eine höhere Rendite. Für ein Darlehen zahlen Sie derzeit nur einen sehr niedrigen Zins, und Sie können es außerdem jederzeit mit Ihren Rücklagen tilgen, wie es Ihnen finanziell gerade passt. Lassen Sie sich diesbezüglich von Ihrem Kreditinstitut beraten.
Frage : Mein Mann ist auf ein behindertengerechtes Fahrzeug angewiesen. Wir wollen einen entsprechenden Stellplatz in der Nähe der Eingangstür schaffen. Wird das auch gefördert ?
Antwort : Ja, solche Maßnahmen im Außenbereich sind förderfähig. Allerdings muss der Stellplatz bestimmte Maße haben, 3, 50 Meter breit und fünf Meter tief, und er muss sich in unmittelbarer Nähe des Hauseingangs befinden. Der Zugangsweg ist im Übrigen auch förderfähig, wenn er mindestens 1, 20 Meter - empfohlen 1, 50 Meter - breit ist.
Frage : Wir tragen uns mit dem Gedanken, eine sanierte Altbauwohnung zu kaufen - vorzugsweise gleich eine barrierereduzierte. Gibt es dafür dann auch Fördermittel ?
Antwort : Ja. Für den Erwerb einer umgebauten barrierereduzierten Eigentumswohnung kann man ebenfalls Förderdarlehen aus dem bereits genannten KfW-Programm beantragen.
Frage : Fördert die KfW auch Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit in unserem Wochenendhaus ?
Antwort : Nein. Es werden ausschließlich bauliche Maßnahmen in selbstgenutzten und gemieteten Wohnräumen gefördert. Für ergänzende Veränderungen in der Wohnung wie beispielsweise der Einbau neuer Möbel oder anderer erforderlicher Hilfsmittel im Rahmen der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung gibt es andere Förder- und Zuschussmöglichkeiten beispielsweise über die Krankenkassen oder die Versorgungsämter.