Gegen Klauseln des Zustelldienstes anzugehen, ist problematisch Gehört das eigene Paket in Nachbars Hand?
Magdeburg ( rgm ). Paketsendungen werden oft beim Nachbarn abgegeben, da die Paketzusteller die Sendungen gerne beim ersten Versuch loswerden möchten. Ist die Abgabe beim Nachbarn überhaupt erlaubt ?
Die meisten Paketzustelldienste behalten sich in ihren Allgemeinen Geschäftbedingungen ( AGB ) vor, die Sendungen auch beim Nachbarn abzugeben. Diese Klauseln sind jedoch zum Teil unwirksam, wie das Oberlandesgericht Düsseldorf in einer Entscheidung festgestellt hat ( Az .: I - 18 U 163 / 06 ). Dabei wurde die Bezeichnung " Nachbar " als ungenau moniert, da diese im Sprachgebrauch sehr weit gefasst ist. Trotzdem werden seit dieser Entscheidung zum Teil diese AGB weiter verwendet. Zudem ist es für den Empfänger problematisch gegen diese Klauseln anzugehen, da zwischen dem Absender und dem Paketzustelldienst ein Vertrag zustande kommt.
Der Praxistipp der ARAGExperten : Wer nicht möchte, dass der Nachbar die Sendung empfangen darf, der sollte den Absender bitten, dies darauf zu vermerken oder sie an eine Paketstation senden lassen, wo der Empfänger sie abholen kann.
Ist das Paket beim Nachbarn beschädigt worden oder ist die Sendung verloren gegangen, so kommt es auf den sogenannten Gefahrübergang an. Versenden Privatleute Paketsendungen, so geht die Gefahr, dass die Ware beschädigt oder verloren geht, zum Zeitpunkt der Übergabe an den Paketzusteller über. Wird das Paket von einem Unternehmer im Rahmen der Erfüllung eines Kaufvertrages mit einem Verbraucher versendet, geht die Gefahr erst dann über, wenn der Privatkäufer die Ware erhalten hat. Geht das Paket beim Nachbarn verloren oder wird es beschädigt, so ist der Kaufvertrag nicht erfüllt und der Unternehmer hat Haftungsansprüche gegen den Paketzustelldienst. Der Käufer kann vom Unternehmer die Ware erneut verlangen.
Sollte es sich um eine sehr wertvolle Sendung handeln, sollten Sie einen " versicherten Versand " in Auftrag geben. Hierbei haftet der Paketzusteller bis zu einem bestimmten Betrag ( meist bis 500 Euro ).