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Neues Gesetz stärkt die Rechte von Demenzkranken Geld auch ohne Pflegestufe

28.06.2013, 01:15

Düsseldorf (dpa) l Welche Leistungen Demenzkranke von ihrer Pflegeversicherung bekommen, hängt von der Pflegestufe ab. Seit Beginn dieses Jahres bekommen auch Erkrankte ohne Pflegestufe Pflegegeld und Pflegesachleistungen - wenn sie im Alltag erheblich eingeschränkt sind.

In jedem Fall müssen Angehörige und Betroffene immer einen Antrag bei ihrer Pflegekasse stellen. Es gibt keine automatische Kostenerstattung, erläutert die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Ein Expertengremium hat am Donnerstag Vorschläge für eine Pflegereform vorgelegt. Unter anderem soll der Begriff der Pflegebedürftigkeit neu definiert werden. Bisher gelten Menschen nur dann als pflegebedürftig, wenn sie Unterstützung bei der körperlichen Pflege brauchen.

Demenzkranke, die sich zwar noch selbst anziehen oder waschen können, dafür aber Anleitung brauchen, bekommen deshalb keine Pflegestufe. Sie können aber seit 2013 mehr Leistungen in Anspruch nehmen. Grundlage ist das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG).

Voraussetzung ist dabei, dass Erkrankte dauerhaft in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt sind. Dies muss der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) in einem Gutachten bestätigen. In der sogenannten Pflegestufe 0 erhalten Betroffene derzeit ein Pflegegeld von 120 Euro im Monat oder Pflegesachleistungen von bis zu 225 Euro. Bei Sachleistungen übernimmt ein professioneller Pflegedienst die Betreuung und rechnet sie direkt mit der Pflegekasse ab.