Neues Gesetz Diese Corona-Schutzregeln gelten ab Sonntag
Am Sonntag laufen viele der Regeln, an die wir uns mittlerweile gewöhnt haben, aus. Doch Maßnahmen zum Basisschutz bleiben erhalten, ebenso die Möglichkeit wieder strengerer Regeln in Hotspots.

Berlin - Im Kampf gegen die Corona-Pandemie soll ab Sonntag ein geändertes Infektionsschutzgesetz gelten - mit deutlich weniger bundesweiten Schutzregeln. Ein Überblick:
„Basisschutz“
Nach Monaten mit breit angelegten Corona-Vorgaben wie Masken- und Testpflichten, Zuschauer-Obergrenzen und Zugangsregeln wie 2G und 3G sollen nur noch wenige allgemeine Auflagen möglich sein:
„Hotspots“
Darüber hinaus sollen die Länder zusätzliche Beschränkungen ergreifen können - aber erst dann, wenn das Landesparlament „die konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage“ in einer „konkret zu benennenden Gebietskörperschaft“ feststellt. Dies kann eine Kommune, eine Region oder - laut Bundesgesundheitsministerium - auch ein ganzes Bundesland sein. Möglich sein sollen dann:
Schwellenwerte, ab wann genau eine Region ein Hotspot ist, sind im Gesetz nicht beziffert. Generelle Voraussetzung ist entweder, dass dort eine gefährliche Virusvariante kursiert - oder wegen besonders hoher Fallzahlen eine Überlastung der Klinikkapazitäten droht.
Übergangsregelung
Vorgesehen ist eine zweiwöchige Übergangszeit, um Regelungs- und Schutzlücken zu vermeiden. Demnach können bisherige Regelungen der Länder wie weitergehende Maskenpflichten oder 2G und 3G bis längstens 2. April bestehen bleiben - ausgenommen etwa Kontaktbeschränkungen oder Teilnehmer-Obergrenzen. Diese Frist wollen alle Länder nutzen.