Heimwerken, Gärtnern und Co Ins Auge gegangen: Wann spülen hilft - und wann der Arzt
Ob beim Sägen, Schleifen oder bei der Gartenarbeit: Wer ohne Schutzbrille werkelt, riskiert, dass Fremdkörper ins Auge gelangen. Wie man sich im Fall der Fälle verhalten sollte.

München - Das Auge ist ein sehr empfindliches Organ. Bereits eine kleine Wimper, die sich dort hineinverirrt hat, kann äußerst unangenehm sein. Umso beunruhigender, wenn wir uns am Auge verletzen oder ein größerer Fremdkörper hineinwandert, etwa beim Heimwerken oder bei der Gartenarbeit.
Die Stiftung Auge informiert darüber, in welchen Fällen man selbst Sofortmaßnahmen ergreifen kann und wann es notwendig ist, sich ärztliche Hilfe zu suchen.
Reizung durch Fremdkörper: das kann man selbst tun
Ist das Auge wegen Fremdkörpern wie Insekten oder Staubkörnern gereizt, empfiehlt die Stiftung:
- Den Fremdkörper, etwa am Lidrand, mit gut gewaschenen Fingern oder einem Wattestäbchen entfernen.
- Alternativ das natürliche Ausschwemmen des Fremdkörpers beschleunigen, indem man das Auge mit klarem Wasser oder einer Augenspüllösung spült.
Wichtig: Das gilt nicht für scharfkantige oder spitze Fremdkörper wie Glas- oder Metallsplitter. Hat man solche Partikel im Auge, sollte man das Auge möglichst wenig bewegen, nicht reiben und umgehend eine Arztpraxis aufsuchen.
In diesen Fällen ist ebenfalls ärztliche Hilfe nötig
Ärztlichen Rat sollte man außerdem einholen:
- Wenn zwar kein Fremdkörper (mehr) sichtbar ist, das Auge aber anhaltend gereizt oder gerötet ist oder schmerzt.
- Wenn Sehstörungen auftreten oder man lichtempfindlicher ist als sonst.
Eine mögliche Ursache für die genannten Beschwerden ist, dass die Hornhaut oder tieferliegende Augenstrukturen bereits durch einen Fremdkörper verletzt wurden. Hat man sich mit einem dumpfen Gegenstand verletzt, kann es sich auch um eine Prellung handeln. Beim Gärtnern kann man sich außerdem durch Augenkontakt mit Pflanzenstücken eine Pilzinfektion der Hornhaut zuziehen.
Bei penetrierender Verletzung immer in die Notaufnahme
Ein besonderer Fall, bei dem laut Augenstiftung immer der Weg zur Notaufnahme angeraten wird, ist eine penetrierende Verletzung. Das heißt, dass ein Fremdkörper die Hornhaut durchdrungen hat. Das kann etwa ein Metallteilchen sein, dass beim Bohren oder Fräsen ins Auge geschleudert wurde und von außen gar nicht mehr sichtbar ist.
Ein weiteres Beispiel für eine penetrierende Verletzung ist ein Splitter, der noch in der Hornhaut feststeckt. Auch in dem Fall sollte man so schnell wie möglich ärztliche Hilfe aufsuchen und keinesfalls selbst versuchen, das Teil zu entfernen.