Einkommensteuererklärung Grundwasser-Schäden von der Steuer absetzen?
Frage: Das Grundwasser hat in meinem Keller Möbel, Fußbodenbeläge und Kleidung beschädigt. Meine Hausratversicherung zahlt nichts, kann ich den Schaden in der Steuererklärung ansetzen?
Es antwortet Steuerberater Matthias Kruppa, Geschäftsführer vom Steuerberaterverband Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt: Die tatsächlich angefallenen Kosten für die Beseitigung von Schäden durch eindringendes Grundwasser am eigenen Heim in der Folge von Hochwasser, die oftmals nicht durch Erstattungen der Versicherung abgedeckt sind, können unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd geltend gemacht werden. Dies ist nicht nur auf Gebäudeschäden begrenzt, sondern gilt auch für Hausrat und Kleidung.
Eine steuerliche Absetzmöglichkeit scheidet aber aus, wenn der Betroffene zumutbare Maßnahmen zur Abwehr des Schadens oder übliche Versicherungsmöglichkeiten nicht wahrgenommen hat. Ebenso gibt es keine steuerliche Entlastung, wenn das Gebäude in einem Gebiet mit einem ständig hohen Grundwasserspiegel gelegen ist und es sich insoweit, bei daraus entstandenen Schäden, nicht um ein unabwendbares Ereignis handelt.
Von den Ausgaben, die so jedoch geltend gemacht werden können, zieht das Finanzamt noch eine sogenannte zumutbare Belastung ab. Diese liegt je nach Einkommen und Anzahl der Kinder zwischen einem und sieben Prozent der Einkünfte. Bei fremdvermieteten Gebäuden könnten die Aufwendungen als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Generell gilt aber: die Schäden müssen dokumentiert und die Kosten ihrer Beseitigung mit ordnungsgemäßen Rechnungen belegt werden und bezahlt sein.