Spenden verringern das Einkommen und damit die Steuerlast Gutes tun und Steuern sparen
Meine Frau und ich würden unsere Geldgeschenke gerne für einen guten Zweck spenden. Was sollten wir beachten, damit auch wir selbst etwas davon haben?
Es antwortet Steuerberater Matthias Kruppa, Geschäftsführer des Steuerberaterverbandes Niedersachsen Sachsen-Anhalt: Bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags Ihrer Einkünfte können Sie in Ihrer Steuererklärung als Spenden geltend machen und damit Steuern sparen. Wenn Sie noch mehr spenden, ist es möglich, dass Sie auch in den kommenden Jahren die Spende in Ihrer Steuererklärung angeben.
Für den Fiskus ist auch von Bedeutung, für wen oder was Sie spenden. Beispielsweise können Sie Ihre Einkommenssteuer unmittelbar um die Hälfte verringern, wenn Sie politische Parteien in Form von Spenden oder auch Mitgliedsbeiträgen unterstützen. Dies gilt für Beträge bis zu 825 Euro bei Einzelpersonen und bei zusammenveranlagten Ehegatten bis zu 1650 Euro pro Jahr.
Das Finanzamt erkennt Spenden nur an, wenn Ihnen der Empfänger die Zuwendung bestätigt. Diese Bestätigung unterliegt bestimmten Formalien, dem sogenannten "amtlichen Muster", das sie je nach Art der Spende auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums herunterladen können.
Allerdings gibt es hier Ausnahmen: Helfen Sie in Katastrophenfällen, müssen Sie in der Regel nur einen Bareinzahlungsbeleg oder eine Buchungsbestätigung vorlegen. Dabei sollten die Namen und Kontonummern von Spender und Empfänger sowie der Betrag und der Buchungstag erkennbar sein.
So auch bei Kleinspenden, also bis zu 200 Euro, an Krankenhäuser, Universitäten und andere juristische Personen des öffentlichen Rechts. Private Organisationen wie Behindertenwerkstätten und Flüchtlingshilfen müssen Ihnen auch bei Kleinspenden zusätzlich zum Banknachweis einen Beleg ausstellen.
Falls Sie in Ihrer Entscheidung unsicher sind, wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater in Ihrer Nähe: www.dstv.de.