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Gütliche Einigung nach Abfindungsstreit

27.03.2013, 01:17

Erfurt (dpa) l Im Rechtsstreit um Abfindungskürzungen vor dem Bundesarbeitsgericht haben sich die Verfahrensbeteiligten gestern gütlich geeinigt. Die 62-jährige Klägerin aus München nahm ein Vergleichsangebot an und erhält nun weitere 55 000 Euro, wie das Gericht in Erfurt mitteilte. Die frühere Sachbearbeiterin hatte sich dagegen gewehrt, dass ihre Sozialplanabfindung bei der Entlassung mit der Begründung gekürzt worden war, dass sie mit 60 Jahren vorzeitig in Rente gehen könne. Sie fühlte sich dadurch benachteiligt. Denn Männer ihres Jahrgangs, die frühestens mit 63 in Rente gehen können, erhielten höhere Abfindungen - sie musste aber höhere Rentenabschläge in Kauf nehmen.

Das Arbeitsgericht hatte bereits früher entschieden, dass Sozialpläne eine nach Alter oder Betriebszugehörigkeit gestaffelte Abfindungsregelung vorsehen dürfen. Zuletzt hatte Ende 2012 der Europäische Gerichtshof in Luxemburg geurteilt, dass die Kürzung von Abfindungen bei rentennahen Jahrgängen zwar rechtens sei, dies jedoch nicht Menschen mit Behinderung gelte, die deshalb vorzeitig eine Rente bekommen. Mit Sozialplänen sollen Nachteile ausgeglichen werden, die Arbeitnehmern durch Kündigung entstehen.