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Recht Auch mit Warnschild haften Hundebesitzer bei Beißattacken ihrer Tiere

Wer glaubt, das "Warnung vor dem Hund"-Schild schützt vor einer Strafe, liegt falsch! Es gibt spezielle Regeln, die Tierhalter einhalten müssen.

Von Sebastian Rose Aktualisiert: 15.4.2021, 11:03
Ein Hund fletscht die Zähne.
Ein Hund fletscht die Zähne. Foto: dpa

Vierbeiner sind nicht immer nur süß. Ab ud an ist von Beißattacken besonders aggresiver Hunde zu lesen. Dies liegt oft an Erziehung und Haltung, kann aber auch bei sonst familienfreundlichen Hunden vorkommen.

Wer sein Tier also im heimischen Garten abschirmt und mit einem "Achtung-Hund"-Schild sein Gartentor verziert, wähnt sich in Sicherheit. Das ist allerdings schlichtweg falsch.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

Wie die R-und-V-Versicherung in einer Pressemitteilung bekannt gibt, schütze nur eine Hundehaftpflichtversicherung vor möglichen Konsequenzen nach Beißattacken. "Ein Hinweisschild reicht als Absicherung nicht aus. Zusätzlich muss das Grundstück so geschützt sein, dass es niemand betreten kann“, wird Experte Benny Barthelmann in der Mitteilung zitiert. 

Hundebesitzer haften laut R-und-V sogar dann, wenn sich ihr Gartentor von außen nur durch Übergreifen öffnen lässt. "Der Grund: Jeder Grundstückseigentümer muss die Allgemeinheit vor Gefahren schützen, die von seinem Grundstück ausgehen. Dazu gehört auch ein freilaufender Hund. Beißt dieser zu, hat der Hundebesitzer diese Pflicht verletzt. Er haftet dann für Schäden und Verletzungen – im schlimmsten Fall ein Leben lang mit seinem gesamten Vermögen." Es sei dabei sogar unerheblich, ob  eine Person das Grundstück auf Einladung betreten hat oder nicht. Für Hundebesitzer gilt daher: Lieber extra den Garten absichern, als ein Leben zu gefährden oder zahlen zu müssen.