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Behörde frühzeitig einbeziehen Solaranlage: Denkmalschutz muss kein Hinderungsgrund sein

Mit einer Solaranlage auf dem Dach kann man Stromkosten einsparen. Trotz Einschränkungen ist dies auch auf denkmalgeschützten Häusern möglich. Was vor der Montage wichtig ist.

Von dpa 03.06.2025, 12:04
So kann eine denkmalgerechte Solaranlagen aussehen - mit farblich angepassten Modulen auf dem Dach.
So kann eine denkmalgerechte Solaranlagen aussehen - mit farblich angepassten Modulen auf dem Dach. valkanis-elektrotechnik.de/BHW Bausparkasse/dpa-tmn

Hameln/ München - Steht eine Immobilie unter Denkmal- oder Milieuschutz, sind Sanierungen und Umbauten grundsätzlich genehmigungspflichtig. Die Bundesländer haben ihre Vorschriften in Bezug auf Solaranlagen in den vergangenen Jahren allerdings gelockert. Darauf macht die BHW Bausparkasse aufmerksam.

Damit Eigentümer eine Genehmigung für die Installation erhalten, muss die Solaranlage den Gestaltungsrichtlinien entsprechen. Das bedeutet unter anderem: Die Solaranlage muss sich der Dachfläche unterordnen und in der Regel als geschlossene Fläche montiert werden. Hauptsächlich geht es darum, dass das Gesamtbild des Hauses durch die Anlage nicht gestört wird. Denkbar ist etwa, dass Module in Dachpfannen versteckt werden und da Sonnenlicht absorbieren.

Die zuständigen Behörden können oft Tipps geben

Welche Auflagen im Einzelnen gelten, sollten Eigentümer mit der zuständigen Behörde klären. Häufig erhält man dort laut BHW Bausparkasse auch gute Lösungsvorschläge, wie sich die baulichen Auflagen umsetzen lassen. 

Wer eine Solaranlage installieren will, sollte sich dafür am besten an das Denkmalschutzamt vor Ort wenden. Steht das Haus unter Milieuschutz, ist je nach Stadt das Bau- oder Bezirksamt zuständig.

Übrigens: Ein schönes Beispiel, wie sich eine Solaranlage auf das Dach eines historischen Gebäudes integrieren kann, ist das Deutsche Museum in München. Dort wurden 122 Photovoltaikmodule installiert, die rahmenlos und auf das grüne Kupferdach farblich abgestimmt sind.