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Keine Erlaubnis nötig Wohnung hüten während Urlaub gilt nicht als Untervermietung

Untervermietungen müssen angemeldet und vom Vermieter erlaubt werden. Wenn Freunde oder Verwandte während des Urlaubs auf die Wohnung aufpassen, ist das aber nicht nötig.

21.06.2019, 09:19

Hamburg (dpa/tmn) - Wer für die Dauer seines Sommerurlaubs einen Dritten zum Aufpassen in seiner Wohnung aufnimmt, braucht keine Erlaubnis des Vermieters. Denn dabei handelt es sich nicht um eine Untervermietung, erklärt der Mieterverein Hamburg.

Zieht niemand für die Zeit des Urlaubs ein, ist es ratsam, den Schlüssel bei Freunden, Nachbarn oder Verwandten zu deponieren und den Vermieter darüber zu informieren. Denn so ist der Zugang zur Wohnung in einem Notfall gewährleistet. Zusätzlich kann die Urlaubsadresse oder Handynummer beim Vermieter oder der Verwaltung hinterlegt werden.