Landgericht Düsseldorf urteilt, das Geld gehört den Verkäufern Hauskäufer findet Schatz
Berlin (sj) l Das kennt man sonst nur aus Romanen: Ein Mensch kauft ein Haus und entdeckt bei Renovierungsarbeiten in einer Mauer ein Geheimversteck mit alten D-Mark-Geldscheinen im Wert von knapp 150000 Euro. Muss er das Geld den Erben der ehemaligen Immobilienbesitzerin übergeben? Diese Fragen musste nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der Landesbausparkassen ein deutsches Gericht beantworten. (Landgericht Düsseldorf, Aktenzeichen 15 O 103/11)
In einem eingemauerten Kachelofen der eben erworbenen Immobilie fand der neue Eigentümer zwei Stahlkassetten mit Geldscheinen im Gesamtwert von 303700 D-Mark. Die Rechtsnachfolger der früheren Hauseigentümerin erhoben Anspruch auf das Geld. Der Fund sei klar dieser Frau, einer früheren Unternehmerin, zuzuordnen. Das werde unter anderem durch eine Äußerung der Frau kurz vor ihrem Tod bestätigt ("Es gibt Menschen, die Geld im Kamin verstecken.").
Eine Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf entschied, dass der neue Eigentümer außer rund 5000 Euro Finderlohn nichts behalten dürfe. Es liege hier kein klassischer Schatzfund vor, denn das setze voraus, dass der eigentliche Besitzer nicht mehr zu ermitteln sei. Hier aber könne man das durchaus tun. In der Immobilie hätten über viele Jahre hinweg nur die Verstorbene und ihr Ehemann gelebt.