1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Heimvertrag endet stets mit Tod des Bewohners

Urteil am Bundesverwaltungsgericht Heimvertrag endet stets mit Tod des Bewohners

03.06.2010, 04:49

Leipzig / Magdeburg ( ddp ). Heimverträge enden stets mit Tod des Empfängers von Pflegeleistungen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gestern entschieden.

Demnach gehen Verträge mit Bewohnern, die stationäre Leistungen der sozialen Pflegeversicherung erhalten, stets mit dem Sterbetag des Bewohners zu Ende. Anderslautende Vereinbarungen seien unwirksam.

Die Klage mehrerer Heimträger aus Sachsen-Anhalt gegen entsprechende Anordnungen von Heimaufsichten ist damit laut Bundesverwaltungsgericht auch in letzter Instanz erfolglos geblieben.

Nach deren Mustervertrag endete der Heimvertrag erst zwei Wochen nach dem Tod des Bewohners, falls der Heimplatz nicht zuvor neu belegt wurde. Für diesen Zeitraum mussten die Unterkunfts- und die anteiligen Investitionskosten weitergezahlt werden. Nur ersparte Aufwendungen wurden angerechnet. ( BVerwG 8 C 24. 09 – Urteil vom 2. Juni 2010 )