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Familienrecht Islamische Scheidung: Verzicht auf Morgengabe gilt auch hier

Ursprünglich gab es für die Frau nach der Hochzeitsnacht eine Morgengabe - für ihre körperliche Hingabe. Heute dient die Gabe vor allem in islamischen Ländern eher der Absicherung im Scheidungsfall.

Von dpa 26.07.2023, 13:57
Hat die Ehefrau bei einer Scheidung nach islamischen Recht auf die Morgengabe verzichtet, gilt das auch im deutschen Recht.
Hat die Ehefrau bei einer Scheidung nach islamischen Recht auf die Morgengabe verzichtet, gilt das auch im deutschen Recht. Andrea Warnecke/dpa-tmn

Berlin - Eine zur islamischen Scheidung abgegebene Erklärung, auf die Morgengabe zu verzichten, lässt den Anspruch darauf auch nach deutschem Recht erlöschen. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgericht Celle (Az: 17 WF 8/23) weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.

Im konkreten Fall ging es um ein afghanisches Paar, das bei seiner Hochzeit in der Heimat eine Morgengabe an die Ehefrau festgelegt hatte. Wert: rund 130 000 Euro in Goldmünzen. Inzwischen leben beide in Deutschland, ein Scheidungsverfahren läuft.

Vor Mullah vertraglich auf Morgengabe verzichtet

Im Vorfeld hatte bereits ein Mullah die Scheidung nach islamischen Recht ausgesprochen. Dabei ging es auch um die Morgengabe, die der Ehemann aus wirtschaftlicher Überforderung nicht mehr zahlen könne. In dem von beiden Ehepartnern unterzeichneten Scheidungs-Schriftstück wurde der Verzicht auf die Morgengabe vereinbart - sonst wäre die Scheidung nicht zustande gekommen.

Im Zuge des deutschen Scheidungsverfahrens meinte die Frau nun jedoch, dass ihr die Morgengabe trotzdem zustehe. Sie habe darauf nur nach islamischen, nicht jedoch nach deutschem Recht verzichtet. Um ihren Anspruch gerichtlich durchsetzen zu können, beantragte sie Verfahrenskostenhilfe. Ohne Erfolg.

Versprechen auf Gabe bindend - Verzicht aber auch

Mit der Unterschrift unter dem Schriftstück habe die Frau auf die vereinbarte Morgengabe verzichtet, um so die islamische Scheidung zu ermöglichen. Das Versprechen einer Morgengabe müsse man als bindende Verpflichtung ansehen. Daher sei auch umgekehrt der Verzicht Voraussetzung für die islamische Scheidung gewesen.

Auf den Verzicht sei deutsches Recht anzuwenden, erklärte das Gericht und führte Paragraf 397 des BGB an: Das Schuldverhältnis erlösche, „wenn der Gläubiger dem Schuldner durch Vertrag die Schuld erlässt“. Dies habe die Frau getan, als sie das Schriftstück über die Scheidung unterzeichnet habe.