Krankenversicherung Ist preisgünstige Arznei von Zuzahlung befreit?
Leserfrage : In den Medien wurde in den letzten Tagen berichtet, dass Patienten keine Zuzahlung mehr leisten müssen, wenn sie bei ihrem Arzt auf die Verschreibung besonders preisgünstiger Medikamente bestehen. In der Apotheke hieß es aber, dass diese neue Regel noch nicht umgesetzt ist. Was stimmt denn nun ? Es antwortet Matthias Clasen, Geschäftsführer des Landesapothekerverbandes Sachsen-Anhalt e. V .:
Das am 1. Mai 2006 in Kraft getretene " Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung " enthält lediglich die Möglichkeit, dass Krankenkassen zukünftig bestimmte Arzneimittel von der Zuzahlung befreien können. Voraussetzung für eine solche Zuzahlungsfreistellung ist jedoch, dass die Arzneimittelhersteller ihre Preise für bestimmte Arzneimittel so weit absenken, dass die Krankenkassen dadurch letztendlich immer noch mehr Einsparungen erzielen, als sie durch die Zuzahlungsbefreiungen an Einnahmeeinbußen haben. Von den Apotheken werden die Zuzahlungen lediglich im Auftrage des Gesetzgebers eingezogen und dann vollständig an die Krankenkassen weitergeleitet.
Ob ein bestimmtes Arzneimittel als preisgünstig anzusehen ist, muss laut Gesetz in einem komplizierten Verfahren überprüft werden. Welche und wie viele Arzneimittel von der neuen Befreiungsregel betroffen sein werden, lässt sich im Moment daher noch nicht abschätzen.
Bis das dafür notwendige Prüf- und Feststellungsverfahren beendet und die Ärzte, Apotheker und Patienten über das Ergebnis informiert worden sind, werden noch einige Wochen oder sogar Monate vergehen. Entgegen anders lautender Pressemeldungen werden etwaige Zuzahlungsbefreiungen für bestimmte preisgünstige Arzneimittel also noch eine Weile auf sich warten lassen. ( ukl )