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Tipps der Lohnsteuerhilfevereine Berlin Jahresendspurt zum Steuersparen

15.10.2013, 01:11

Magdeburg (vs) l Jahresendzeit ist Steuersparzeit. Mit nur wenigen Maßnahmen können Steuerpflichtige in den letzten Wochen bis Silvester bares Geld verdienen. Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (NVL) in Berlin gibt hierzu einige Tipps.

Ehegatten können noch bis zum 30. November ihre Lohnsteuerklasse für das laufende Jahr wechseln. Das kann in vielen Fällen schon beim monatlichen Lohnsteuerabzug Vorteile bringen. So profitieren beispielsweise Paare mit unterschiedlich hohem Einkommen, wenn sie die Klassen III und V oder das Faktor-Verfahren wählen. Ansonsten ergeben sich die Ersparnisse erst in der späteren Steuerveranlagung. Ebenso können Arbeitnehmer noch "last minute" beim Finanzamt Freibeträge für Werbungskosten wie Aufwendungen für Fahrten zur Arbeitsstätte oder Fortbildungskosten eintragen lassen.

Wer vor Jahresende eine günstigere Steuerklasse wählt, hat auch Vorteile, falls er im kommenden Jahr arbeitslos wird. Die Bezüge werden dann mit der am ersten Januar 2014 geltenden Steuerklasse berechnet und fallen hierdurch höher aus.

Für die haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen gelten jährliche Höchstgrenzen von 4000 und 1200 Euro, die direkt von zu zahlenden Einkommensteuern abgezogen werden. Also bietet es sich noch vor Jahresfrist an, beispielsweise eine Firma für den großen Hausputz zu beauftragen, den Garten neu anlegen zu lassen oder im Haushalt Reparaturen durch Handwerker ausführen zu lassen. Fällt der Rechnungsbetrag höher aus, sind auch Abschlagzahlungen möglich und die Rechnungssumme verteilt sich auf zwei Jahre. "Der Bundesfinanzhof (Az. VI R 61/10) hat den Steuerbonus für Handwerksleistungen sogar für Neu- und Umbauten zugelassen, solange die Steuerpflichtigen im Objekt ihren Haushalt führen", unterstreicht Uwe Rauhöft, Geschäftsführer des NVL.

Für den Abzug von allgemein außergewöhnlichen Belastungen gilt die Regel, die Aufwendungen möglichst zusammengeballt geltend zu machen. Grund ist der nicht abziehbare Eigenbehalt, dessen Höhe von den Einkünften, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder abhängt. Diese "zumutbare Eigenbelastung" muss in jedem Veranlagungszeitraum erst einmal überschritten werden. Kleinere jährliche Aufwendungen haben deshalb keine steuerliche Auswirkung. Haben Steuerzahler in diesem Jahr bereits nennenswerte Rechnungen, zum Beispiel für den Zahnarzt, kann es sich lohnen, den Kauf einer ohnehin notwendigen Brille für 2014 schon in dieses Jahr vorzuziehen.

Steuerpflichtige können sich jahresbezogene Prämien sichern. So erhalten Riester-Sparer pro Jahr eine Grundzulage von 154 Euro vom Staat. Hinzu kommt bei Familien eine Kinderzulage von jährlich 185 bzw. 300 Euro pro Nachwuchs. Für Zulageberechtigte, die Anfang 2013 noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hatten, erhöht sich der Zuschuss einmalig um 200 Euro. Wer sich die volle Zulage sichern will, muss dieses Jahr den Vertrag abschließen und den einkommensabhängigen Mindestbeitrag leisten.

Kapitalanleger sollten prüfen, ob sie in diesem Jahr den Sparerpauschbetrag von 801 Euro - bei Zusammenveranlagung 1602 Euro - ausschöpfen. Anderenfalls bietet es sich an, Aktien mit Kursgewinn zu veräußern, um einen steuerfreien Gewinn zu erzielen. Das Wertpapier kann schon am selben Tag wieder erworben werden. Das gleiche Prinzip gilt auch für andere Kapitalanlagen.