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Corona-Arbeitsschutzverordnung Sind Sie geimpft? Diese Frage bleibt am Arbeitsplatz tabu

Arbeitgeber wünschen es sich, Gesundheitsminister Spahn kann es sich vorstellen: Eine Abfrage der Beschäftigten, ob sie gegen Corona geimpft sind oder nicht. Gewerkschaften warnen davor und pochen auf den Datenschutz.

Von Jörg Ratzsch, dpa Aktualisiert: 01.09.2021, 11:35
Arbeitgeber dürfen den Impfstatus der Beschäftigten weiterhin nicht abfragen.
Arbeitgeber dürfen den Impfstatus der Beschäftigten weiterhin nicht abfragen. Stefan Puchner/dpa

Berlin - Sollen Unternehmen das Recht bekommen, den Corona-Impfstatus ihrer Beschäftigten abzufragen? Darüber ist eine Debatte entbrannt. Arbeitgeber wünschen sich das und fordern eine Gesetzesänderung. Gewerkschaften widersprechen und verweisen auf den Datenschutz.

Wie ist die rechtliche Lage?

Gesundheitsdaten zählen nach Angaben der Landesdatenschutzbeauftragten von Nordrhein-Westfalen, Bettina Gayk, „zu den speziell geschützten besonderen Arten von personenbezogenen Daten“, deren Verarbeitung laut EU-Datenschutzgrundverordnung grundsätzlich untersagt ist. Solche Daten seien für jeden Arbeitgeber „tabu“, erläutert Baden-Württembergs Datenschutzbeauftragter Stefan Brink im „Handelsblatt“. „Er darf weder fragen noch wissen, unter welchen Krankheiten ein Beschäftigter leidet, auch nicht, ob er geimpft ist oder nicht.“

Die Information, ob jemand geimpft sei, unterliege wie alle anderen Gesundheitsdaten der Beschäftigten dem Datenschutz. „Sie hat Arbeitgeber nicht zu interessieren“, sagte Anja Piel, Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB).

Welche Ausnahmen gibt es?

Im engen Rahmen ermöglicht das Bundesdatenschutzgesetz Ausnahmen. Demnach dürfen Gesundheitsdaten unter Umständen abgefragt werden, wenn das für die Ausübung des Berufs notwendig ist. Rechtlich konkretisiert wird das für Gesundheitsberufe in Paragraf 23a des Infektionsschutzgesetzes: Dort wird beispielsweise Kliniken ausdrücklich erlaubt, den Impfstatus ihrer Beschäftigten abzufragen, wenn es zur Bekämpfung von Infektionskrankheiten erforderlich ist. In solchen Berufen kämen Beschäftigte mit Personen in engen Kontakt, die sich vor Corona nicht wirksam selbst schützen könnten, erklärt Brink.

Was könnte eine Ausweitung dieser Auskunftspflicht in der Praxis bringen?

Aus Arbeitgebersicht wäre damit ein weiterer Schritt Richtung mehr Normalität möglich: Wenn klar ist, dass alle oder viele im Betrieb geimpft sind, könnten etwa Abstandsvorgaben oder Maskenvorschriften wegfallen. „Wenn alle im Großraumbüro geimpft sind, kann ich damit anders umgehen, als wenn da 50 Prozent nicht geimpft sind“, hatte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bei „Hart aber fair“ im Ersten gesagt.

Der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Steffen Kampeter, sagte am Dienstag, es gehe nicht darum, den Gesundheitsdatenschutz abzuschaffen. Die Abfrage des Impfstatus' diene ausschließlich dazu, dass man allen Beschäftigten im Betrieb einen optimalen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen könne. Er rief den Bundestag dazu auf, bei seiner Sitzung am kommenden Dienstag eine entsprechende „rechtliche Grundlage“ dafür zu schaffen.

Wird das so kommen?

Vorerst nicht. Arbeitgeber bekommen auch mit der nun verlängerten Corona-Arbeitsschutzverordnung nicht das Recht, Auskunft über den Impf- oder Genesenenstatus der Beschäftigten zu erhalten. Allerdings sollen sie diesen Status der Beschäftigten bei der Festlegung der erforderlichen Schutzmaßnahmen berücksichtigen, sofern sie ihn kennen.

Welche Pläne hat die Bundesregierung sonst für Betriebe?

Das Bundeskabinett hat die Corona-Arbeitsschutzverordnung für Unternehmen und ihre Beschäftigten verlängert. Die Verordnung von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) wird an die Dauer der epidemischen Lage gekoppelt und somit bis einschließlich 24. November 2021 verlängert, wie das Bundesarbeitsministerium in Berlin mitteilte. Neu gilt ab 10. September eine Verpflichtung der Arbeitgeber, Beschäftigte über die Risiken einer Covid-19-Erkrankung und Impfmöglichkeiten zu informieren, Beschäftigte zur Wahrnehmung von Impfangeboten freizustellen und die Betriebsärzte bei betrieblichen Impfangeboten zu unterstützen.

Ansonsten gelten bestehende Regeln fort, etwa die Pflicht zu betrieblichen Hygieneplänen und zum Angebot von Schnell- oder Selbsttests mindestens zweimal pro Woche. Homeoffice soll weiter als Möglichkeit der Kontaktreduzierung dienen. Wo andere Maßnahmen keinen ausreichenden Schutz bieten, müssen Arbeitgeber mindestens eine medizinische Schutzmaske zur Verfügung stellen.

Umfrage: 56 Prozent für Inforecht der Arbeitgeber

Die meisten Menschen in Deutschland sind dafür, dass Arbeitgeber wissen dürfen, ob ihre Mitarbeiter gegen das Coronavirus geimpft sind. 56 Prozent der Deutschen teilen diese Meinung, 19 Prozent sind dagegen, wie eine Umfrage des Instituts YouGov ergab, deren Ergebnisse der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegen. 18 Prozent sagen, dass dies auf die Arbeitssituation ankomme. 7 Prozent machen keine Angabe.