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Gürtelrose Kasse übernimmt Impfkosten nicht

Eine Impfung gegen Herpes zoster, auch Gürtelrose genannt, ist jetzt Kassenleistung. Eine Patientin aus Stendal war allerdings zu schnell.

Von Gudrun Oelze 29.07.2019, 23:01

Stendal l Deutlich mehr als 300.000 Personen erkranken in Deutschland jährlich an Herpes zoster. Gisela Hönow aus Stendal weiß aus dem Familienkreis, wie schmerzhaft diese auch Gürtelrose genannte Krankheit verlaufen kann.

Eine Mitteilung in der Presse, dass die Kosten einer Impfung dagegen künftig von den Krankenkassen übernommen werden, ließ die 82-jährige aus Stendal nicht zögern und sich am 11. April 2019 impfen. Immerhin stand in der Zeitung, dass dies ab März Kassenleistung werde.

Tatsächlich hatte der Gemeinsame Bundesausschuss G BA – das höchste Gremium der Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen, das in Form von Richtlinien beschließt, welche medizinischen Leistungen die circa 73 Millionen Versicherten beanspruchen können – im März grünes Licht für die Kostenübernahme von Impfungen gegen Gürtelrose gegeben und die Schutzimpfungs-Richtlinie an eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) angepasst.

Vor dem Hintergrund, dass Herpes zoster gehäuft bei älteren Menschen jenseits des fünften Lebensjahrzehntes auftritt und schätzungsweise jeder Zweite, der das 85. Lebensjahr erreicht, einmal im Leben an einem Herpes zoster erkrankte, hatte die Stiko hatte Ende 2018 Schutz gegen Gürtelrose, deren Komplikationen und Spätfolgen allen Personen ab dem Alter von 60 Jahren diese Impfung empfohlen.

Dieser Empfehlung folgte unsere Leserin in Stendal bald, nachdem sie aus der Zeitung davon erfahren hatte. Leider zwei Wochen zu früh, wie sich herausstellte. Zwar erhielt sie den Impfschutz – aber auf eigene Kosten, denn ihre Krankenkasse – die DAK – zahlte nicht für diese Leistung.

„Als gesetzliche Krankenkasse müssen wir gewisse Verfahrensabläufe einhalten“, teilte DAK-Sprecher Stefan Poetig dem Leser-Obmann mit. „Bis eine Leistung wie die Impfung gegen Herpes zoster Kassenleistung wird, sind zwingend verschiedene rechtliche Genehmigungsschritte abzuwarten“, erläuterte er.

So habe die März-Entscheidung des G BA, auf deren Veröffentlichung hin Gisela Hönow aktiv wurde, auch den Hinweis enthalten: „Der Beschluss zur Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.“ Und dies geschah erst am 30. April 2019, so dass die Impfung gegen Herpes zoster daher erst seit 1. Mai 2019 eine Kassenleistung ist.

„Leider hatte uns Frau Hoenow im Vorfeld der Impfung nicht informiert, so dass eine Beratung nicht möglich war.“ Ihr Arzt habe für die Impfung ein Privatrezept ausgestellt und damit klar signalisiert, dass es sich um keine Kassenleistung handele, betonte der DAK-Sprecher. „Bei Privatrezepten raten wir unseren Versicherten dringend, sich bei uns über die Hintergründe zu informieren.“ Der Antrag von Gisela Hönow auf Kostenübernahme war daher abzulehnen, hielt die Krankenkasse an ihrer Entscheidung fest.

Auch die Nachfrage des Leser-Obmanns nach einer möglichen Einzelfall- oder Kulanzregelung zugunsten der Versicherten – immerhin hatte sich die ältere Dame lediglich einige Tage zu früh für eine ihr nur wenig später ohnehin zustehende Leistung impfen lassen – wurde durch die Krankenkasse negativ beantwortet. „Das Bundesversicherungsamt kontrolliert uns in der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben. Wir haben daher keinen Handlungsspielraum“, so die Auskunft der DAK.